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Aktuelles aus Neuffen: Stadt Neuffen

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Aktuelles aus Neuffen

Hauptbereich

Gemeinderatssitzung am 23. September 2008

Sanierungssatzung beschlossen

Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH hat die vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierungsmaßnahme „Stadtkern III“ vorgelegt. Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme wurde ein vorläufiges Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan erarbeitet. Schwerpunkte der Sanierungsbemühungen sind danach der Abbruch und die Neuordnung der Gebäude Hauptstraße 13 und 15 sowie der Gebäude der ehemaligen Raiffeisen Genossenschaft als auch die Sicherung der Nahrungsmittelgrundversorgung über die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in der Paulusstraße. Die förderfähigen Aufwendungen belaufen sich auf rund 1,7 Mio. Euro. Der bewilligte Förderrahmen wird damit um rund 890.000 € überschritten, so dass die Stadt zu gegebener Zeit eine Aufstockung des Förderrahmens beim Land beantragen muss. Der Gemeinderat hat dem Neuordnungskonzept zugestimmt und die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stadtkern III“ beschlossen. Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Neuffener Anzeigers abgedruckt.

Turnerbund Neuffen e.V. – Erhöhung der Miete für die TB-Sporthalle

Der Gemeinderat hat der Erhöhung der Miete für die Nutzung der TB-Sporthalle durch die Neuffener Schulen zugestimmt. Der Verein war auf die Stadt zugegangen mit der Bitte, einer Mieterhöhung um 25 % auf dann 23.000 € im Jahr zuzustimmen. Begründet wurde der Antrag mit der Erhöhung der Energiekosten, der Versicherungsbeiträge und der Personalkosten. Letztmalig wurde die Miete im Jahr 2001 angepasst. Der Gemeinderat hat dem Antrag des Turnerbunds mit großer Mehrheit zugestimmt.

Turnerbund Neuffen e.V. – Zuschuss für Sanierung der Tennishalle

Der Turnerbund Neuffen beabsichtigt eine umfassende Sanierung der vereinseigenen Tennishalle. Neben der Erneuerung des Hallendaches und der Heizungsanlage soll eine neue Hallenbeleuchtung installiert werden. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden auf rund 174.000 € beziffert. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Sanierungsmaßnahme in gleicher Höhe zu bezuschussen wie die Baumaßnahme des VFB Neuffen für das Kleinspielfeld bzw. die Erschließungsmaßnahme des SSF Kappishäusern. Der Turnerbund kann folglich mit einer Unterstützung in Höhe von 10 % der Kosten aber maximal 15.000 € durch die Stadt Neuffen rechnen.

Steinbruch „Hörnle“ – Antrag des Naturschutzbunds Neuffen

Die Fa. HeidelbergerCement AG hat die als Steinbruch „Hörnle“ bekannten Grundstücke im Juli dieses Jahres an eine Privatperson verkauft. Der Naturschutzbund Neuffen hat den Antrag gestellt, die Stadt solle den Steinbruch „Hörnle“ erwerben. Ein gleichlautender Antrag ging vom Schwäbischen Albverein bei der Verwaltung ein.
Ein eigenes Vorkaufsrecht an den Grundstücken steht der Stadt nicht zu. Es bestünde allerdings die Möglichkeit, beim Land einen Antrag auf Ausübung des Vorkaufsrechts für die Stadt zu stellen. Der Gemeinderat hat bereits im Jahre 2001 ein Angebot zum Kauf des „Hörnle“ abgelehnt. Grund war damals die Sorge vor den Kosten der Verkehrssicherungspflicht.
Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen an der Entscheidung aus dem Jahre 2001 festzuhalten. Mit knapper Mehrheit hat sich der Gemeinderat für den Verzicht auf das Vorkaufsrecht ausgesprochen. Die Befürworter für den Kauf wünschten sich dagegen die Möglichkeit, auf die Entwicklung des Naturschutzgebiets Einfluss nehmen zu können. Auch die Tatsache, dass die Verantwortung für das Naturschutzgebiet bei einem Privatmann allein liegen solle, bereitete manchem Fürsprecher Unbehagen. Mehrheitlich setzte sich ungeachtet dessen die Meinung durch, dass die Stadt nicht in das Risiko der Verkehrssicherungspflicht für den Steinbruch gehen sollte. Darüber hinaus würden die Bestimmungen der Naturschutzgebietsverordnung und vertragliche Bindungen für den Erhalt des Schutzgebiets sorgen.

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum – Entwicklungskonzeption für Kappishäusern

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bietet dasLand Baden-WürttembergFördermittel für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer an. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist eine Entwicklungskonzeption für den zu entwickelnden Ort, in der die strukturelle Ausgangslage, Entwicklungsziele und konkrete Projekte dargestellt werden.Der Gemeinderat hat die Stadtentwicklungs GmbH beauftragt, eine Entwicklungskonzeption für den Ortsteil Kappishäusern zu erstellen. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden der Bürgerschaft in Kappishäusern zu gegebener Zeit vorgestellt. Interessierte Bürger haben dann die Möglichkeit sich mit eigenen Projekten zu beteiligen, die dann dem Aufnahmeantrag beigefügt werden. In Frage kommen z.B. die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude in Wohnraum, Modernisierungsmaßnahmen als auch die Schließung von Baulücken. Maßnahmen können mit bis zu 40.000 € bezuschusst werden.

Untersuchung innerörtlicher Entwicklungspotentiale

Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Kuhn mit der Untersuchung der innerörtlichen Entwicklungspotentiale im Stadtteil Neuffen beauftragt. Für künftige städtebauliche Planungen und die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist die Kenntnis über die im Innenbereich vorhanden Entwicklungspotentiale von entscheidender Bedeutung. Ebenso wichtig ist die Frage nach der Möglichkeit, diese Potentiale tatsächlich aktivieren zu können. Bei der Untersuchung sollen neben Baulücken, Nachverdichtungspotentiale und Umnutzungsmöglichkeiten erhoben werden. Im Ortsteil Kappishäusern werden diese Daten im Zuge der Erstellung der Entwicklungskonzeption für die Aufnahme in das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum ermittelt.