:

Direkt zum Inhalt springen , zur Suchseite , zum Inhaltsverzeichnis , zur Barrierefreiheitserklärung ,

Aktuelles aus Neuffen: Stadt Neuffen

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuffen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schnell gefunden
Aktuelles aus Neuffen

Hauptbereich

Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2009

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Paulusstraße“

Der Gemeinderat der Stadt Neuffen hat den Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Paulusstraße“ gefasst und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Mit der Planung sollen die Voraussetzung für die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes in der Paulusstraße geschaffen werden.

Aufgrund der in der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Stellungnahmen hat die Stadt das Ingenieurbüro BS Ingenieure aus Ludwigsburg mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt. Im Ergebnis kommen die Gutachter zum Schluss, dass die Knotenpunkte Paulusstraße/Oberer Graben und der in unmittelbarer Nähe liegende Kreisverkehr auch unter Berücksichtigung des Kundenverkehrs des Marktes zufriedenstellend funktionieren werden.

Wegen der eingegangenen Stellungnahmen und der Konkretisierung der Planung des Marktes wurde der Bebauungsplan in seiner Entwurfsfassung in mehreren Punkten geändert. Reduziert wurde die festgesetzte Verkaufsfläche im Sondergebiet von 1.400 qm auf 1.250 qm. Die Gebäudehöhe wurde einheitlich für das gesamte Gebäude auf 7,50 m festgelegt. Die Pflanzgebote auf der Dachfläche wurden etwas vergrößert und neu definiert. Extensive als auch intensive Begrünungen sind dort vorgesehen. Darüber hinaus wurden die Stellflächen vor dem Markt in Richtung des Gebäudes verschoben. Die Parkplätze werden damit tiefer, so dass beim Einladen der Waren vom Einkaufskorb in den Kofferraum keine Behinderung des Fußgängerverkehrs stattfindet. Auch beim Ausfahren werden Fußgänger nun deutlich früher erkannt und damit die Verkehrssicherheit erhöht. Die Ein- und Ausfahrt des südlich liegenden Parkplatzes wurde über Zufahrtsverbote entlang der Paulusstraße definiert.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Taschetwiesen-Erweiterung“

Der Gemeinderat hat bereits im Januar 2006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Taschetwiesen-Erweiterung“ gefasst. Nachdem zwischenzeitlich der Geltungsbereich leicht vergrößert wurde, war der Aufstellungsbeschluss abzuändern. Neben dem erneuten Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat dem Bebauungsplanvorentwurf zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, eine Informationsveranstaltung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Bei der Veranstaltung besteht die Möglichkeit sich ausführlich über die Planung zu informieren. Sie wird am Donnerstag, dem 23. Juli 2009, um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus, Auchtertstraße 2, 1. Stock stattfinden. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplans angeordnet.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Stuttgarter Straße“

Die Stadt Neuffen beabsichtigt die Ausweisung eines Gewerbegebiets östlich der „Stuttgarter Straße“ zwischen der Landesstraße L 1250 und der Bahnlinie. Mit dem Gebiet soll dem ortsansässigen Unternehmen LST Laser und Schalttechnik GmbH mittelfristig die Möglichkeit zur Erweiterung seines Betriebs am Standort Neuffen gegeben werden. Darüber hinaus werden mehrere kleinere Gewerbeflächen für örtliche Handwerks- und Gewerbebetriebe entstehen. Das Gewerbegebiet „Stuttgarter Straße“ soll über einen Kreisverkehr an die Landesstraße angeschlossen werden. Im Zuge der Erschließung wird eine Verbindungsstraße zur Bahnhofstraße entstehen.

Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Stuttgarter Straße“ gefasst und den Vorentwurf gebilligt. Eine Informationsveranstaltung, bei der sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren kann, wird am Donnerstag, dem 23. Juli 2009, 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus, Auchtertstraße 2, 1. Stock, stattfinden. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplans angeordnet.

Klarstellungssatzung „Zwillberg“

Für den Bereich der Grundstücke südöstlich des Adolf-Feucht-Wegs bis hin zum Gebäude Zwillberg 5 soll eine Klarstellungssatzung erlassen werden. Die Klarstellungssatzung hat die Funktion die Abgrenzung zwischen bebaubarem Innenbereich und Außenbereich festzulegen. Das obige Gebiet wird über diese Satzung baurechtlich zum Innenbereich erklärt und ist dann unter den Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch bebaubar. Der Gemeinderat hat das Satzungsverfahren eingeleitet.

Fenstersanierung an der Realschule Neuffen

Der Gemeinderat hat die Arbeiten für die Fenstersanierung an der Realschule vergeben. Die Fensterbauarbeiten wurden an den günstigsten Bieter, die Fa. Dolde aus Frickenhausen zum Angebotspreis von 77.117,36 € vergeben. Die Natur- und Betonwerksteinarbeiten wird die Fa. Dolling aus Kappishäusern zu einem Angebotspreis von 5.160,13 € ausführen. Die Fenstersanierung wird in den Sommerferien erfolgen.