:

Direkt zum Inhalt springen , zur Suchseite , zum Inhaltsverzeichnis , zur Barrierefreiheitserklärung ,

Aktuelles aus Neuffen: Stadt Neuffen

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuffen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schnell gefunden
Aktuelles aus Neuffen

Hauptbereich

Gemeinderatssitzung am 30. März 2010

Kinderkrippe kommt

Ab September dieses Jahres richtet die Stadt Neuffen im dann frisch renovierten Kindergarten Kelterplatz eine Krippe für Kinder ab einem Jahr ein. 10 Betreuungsplätze sind dann im Angebot. Die Öffnungszeiten sind zwischen 7.30 Uhr und 12.30 Uhr. Die Einführung des neuen Angebots hat der Gemeinderat mit der Verabschiedung der örtlichen Bedarfsplanung beschlossen. Gleichzeitig hat er die Kindergartenbeiträge für die Betreuung in der Krippe festgelegt:

Kleinkindbetreuung:

227,00 € bei 1 Kind in der Familie
168,00 € bei 2 Kindern in der Familie
113,00 € bei 3 Kindern in der Familie
45,00 € bei 4 Kindern in der Familie

Die Beiträge fallen im Verhältnis zur Regelbetreuung vergleichsweise hoch aus. Begründet ist dies in der Tatsache, dass für die Krippenbetreuung ein deutlicher höherer Personalschlüssel angesetzt werden muss, als in einer normalen Kindergartengruppe. Anmeldungen für das neue Angebot nimmt das Bürgermeisteramt ab sofort entgegnen. Haben Sie Fragen zum neuen Angebot? Gerne stehen wir Ihnen unter 07025/ 106-223 oder 106-224 zur Verfügung.

Kindergartenbeiträge erhöht

Bereits im Frühjahr letzten Jahres hat der Gemeinderat beschlossen die Kindergartenbeiträge zum Kindergartenjahr 2010/2011 an den Landesrichtsatz für das Kindergartenjahr 2009/2010 anzupassen. Die Kindergartenbeiträge sollen künftig jährlich an die Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände angepasst werden. Angewandt werden dabei aber immer die Richtsätze aus dem Vorjahr, so dass Neuffen der landesweiten Beitrags-entwicklung um ein Jahr zurückhängt. Ziel des Grundsatzbeschlusses ist die moderate Anpassung der Beiträge im Jahresrhythmus, anstelle einer deutlichen Anhebung der Beiträge alle zwei bis drei Jahre. Mit den Elternbeiträgen kann die Stadt knapp 20 % der Kosten für die städtischen Kindergärten decken.

Deutlich stärker zu Kasse gebeten werden die Eltern, die die Altersgemischte Betreuung nutzen. Wurde für dieses Angebot bisher der 1,5-fache Beitrag der Regelbetreuung verlangt, so wird im kommenden Kindergartenjahr der 1,75-fache und ab dem übernächsten Kindergarten der zweifache Satz der Regelbetreuung abgerechnet. Grund ist auch hier die Anpassung an die Empfehlung der Spitzenverbände über den Landesrichtsatz. In einer Altersgemischten Gruppe belegt ein Kind unter zwei Jahren rechnerisch zwei Kindergartenplätze. Dies ist auch der Grund für den zweifachen Beitrag.

Die Staffelung der Beiträge nach der Anzahl der Kinder in der Familie und die Halbierung für den Fall, dass mehr als ein Kind einer Familie der Kindergarten besucht, gelten weiterhin. Dies gilt auch für die neue Kleinkindbetreuung in der Kinderkrippe. Nachfolgend sind die ab September 2010 gültigen Beiträge aufgelistet:

Regelkindergarten:

92,00 € bei 1 Kind in der Familie
70,00 € bei 2 Kindern in der Familie
47,00 € bei 3 Kindern in der Familie
16,00 € bei 4 und mehr Kindern in der Familie

Waldkindergarten:

100,00 € bei 1 Kind in der Familie
76,00 € bei 2 Kindern in der Familie
52,00 € bei 3 Kindern in der Familie
19,00 € bei 4 und mehr Kindern in der Familie

Altersgemischte Betreuung:

161,00 € bei 1 Kind in der Familie
122,00 € bei 2 Kindern in der Familie
82,00 € bei 3 Kindern in der Familie
28,00 € bei 4 Kindern in der Familie

Ganztagesbetreuung:

-Vollbetreuung

160,00 € bei 1 Kind in der Familie
122,00 € bei 2 Kindern in der Familie
82,00 € bei 3 Kindern in der Familie
28,00 € bei 4 u. mehr Kindern in der Familie

-Flexible Betreuung:

126,00 € bei 1 Kind in der Familie
95,00 € bei 2 Kindern in der Familie
64,00 € bei 3 Kindern in der Familie
22,00 € bei 4 u. mehr Kindern in der Familie

Aufträge vergeben

Gleich über mehrere Vergabeentscheidungen hatte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu befinden. Für die Umbauarbeiten in Kindergarten Kelterplatz wurden die Auftrag für die Fliesenlegerarbeiten, die Treppenbauarbeiten, die Maler- und Tapezierarbeiten, die Schlosserarbeiten und Bodenlegerarbeiten jeweils an den günstigsten Bieter vergeben. Das Gesamtvolumen der Arbeiten beträgt rund 67.000 €.

Erleichterung für Kinderwägen

Im Zuge der Arbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen in der Urbanstraße hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Blankenhorn beauftragt, zu prüfen, ob anstatt der bisherigen Treppenanlage eine Rampe als Aufgang zur Kirchheimer Straße angelegt werden kann. Die Planung des Ingenieurs hat das Gremium überzeugt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden vor allem Fußgänger mit Kinderwägen leichter die Kirchheimer Straße erreichen können. Angenehmer Nebeneffekt: Die Rampe ist zudem 2.000 € günstiger als eine Treppenanlage an dieser Stelle. 3.500 € gibt die Stadt mehr aus für die Pflasterung des Fußweges in der Urbanstraße anstelle eines Asphaltbelags. Grund hierfür ist die bessere Rutschfestigkeit des Pflasterbelags bei Nässe, Schnee und Eis angesichts des stattlichen Gefälles von 20 %. Die Gesamtmaßnahme wurde von der Stadtwerken Neuffen ausgeschrieben. Der Anteil der Stadt beträgt rund 150.000 €.

Spielplatz „Unterer Graben“ soll aufgewertet werden

Der Familienbeirat erstattete dem Gemeinderat seinen Jahresbericht für das Jahr 2009. Höhepunkte der Arbeit waren die Auszeichnung des ehrenamtlichen Gremiums mit dem Ehrenamtspreis der Kreissparkasse und der Nürtinger Zeitung. Der erste Preis war mit 1.000 € dotiert, die der Familienbeirat zur Vergütung einer ehrenamtlichen Aufsichtsperson investieren will. Weitere 1.000 € für dieses Ansinnen gibt die Stadt Neuffen dazu. Mit rund 2.800 € an Fördermitteln wurde die Arbeit des Familienbeirats von der Landesjugendstiftung unterstützt.

Intensiv beschäftigt haben sich die ehrenamtlich Tätigen mit der Aufwertung des Spielplatzes im Unteren Graben. Dieser soll nach den Vorstellungen des Beirats komplett neu gestaltet und in zwei Abschnitten mit neuen Spielgeräten ausgestattet werden. Rund 11.500 € soll die Neugestaltung kosten. Die Finanzierung ist bis dato noch nicht abschließend gesichert. Neben einer Eigenbeteiligung und Spenden soll die Stadt Neuffen für die Kosten aufkommen.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die bauplanungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen, um ein Bauleitplanverfahren zur Umnutzung der Spielplatzfläche einleiten zu können.

Haushaltsplan 2010

Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan für das Jahr 2010 beschlossen. Das Zahlenwerk enthält Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.940.300 €. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 9.682.300 €, auf den Vermögenshaushalt 1.258.000 €. Die miserable Finanzlage der öffentlichen Haushalte ist auch in Neuffen angekommen. Allein der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist innerhalb von zwei Jahren von rund 3 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro zurückgegangen. Rund 70.000 € mehr sind bei der Grundsteuer B (740.000 €) veranschlagt. Diese resultieren aus der Erhöhung des Hebesatzes, die bereits im Herbst 2009 beschlossen wurde. Nahezu konstant wurde die Gewerbesteuer (740.000 €) angesetzt. Auch dieser Hebesatz wurde zu Beginn des Jahres 2010 erhöht. Größte Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt sind die Umlagen an das Land mit 1,2 Mio. Euro und die Kreisumlage mit 1,9 Mio. Euro. Im Ergebnis kann der Verwaltungshaushalt zumindest ausgeglichen werden. Er erwirtschaftet eine kleine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt mit 110.000 €. Möglich wurde dies durch eine pauschale Kürzung aller Haushaltsstellen um 10 %, sofern keine rechtlichen oder vertraglichen Pflichten der Stadt entgegenstehen.

Die 2010 geplanten Investitionen müssen überwiegend aus Grundstückserlösen, Zuschüssen des Landes und einer Kreditaufnahme in von Höhe von 110.000 € bestritten werden. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bleibt weiterhin die Stadtsanierung und die Maßnahmen, die im Zuge des Konjunkturpakets II bezuschusst werden. Hierzu zählen der Umbau des Kindergartens Kelterplatz und der Anbau eines Aufzugs an das Neuffener Rathaus.

Freibadbesuch wird teurer

Die Eintrittspreise für das Neuffener Freibad wurden letztmalig im Jahre 2002 erhöht. Der niedrige Kostendeckungsgrad des Bades von 15,7 % hat die Verwaltung veranlasst dem Gemeinderat eine Erhöhung der Eintrittspreise vorzuschlagen. Rund 170.000 € hat die Stadt jährlich für den Betrieb des Höhenfreibads an Defizit zu tragen. Das Gremium hat die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das städtische Freibad beschlossen.

Die neuen Eintrittspreise können der Satzung im Bereich Ortsrecht entnommen werden.