:

Direkt zum Inhalt springen , zur Suchseite , zum Inhaltsverzeichnis , zur Barrierefreiheitserklärung ,

Aktuelles aus Neuffen: Stadt Neuffen

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuffen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schnell gefunden
Aktuelles aus Neuffen

Hauptbereich

Info-Brief März 2013

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Neuffen und Kappishäusern,

Ihr Gemeinderat hat diese Woche den Haushaltplan für das Jahr 2013 mit einem Gesamtvolumen von ca. 13,114 Mio. € verabschiedet. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt ca. 11,404 Mio. € und auf den Vermögenshaushalt ca. 1,710 Mio. €.

Im Verwaltungshaushalt sind die Einnahmen bei der Gewerbesteuer mit 1,2 Mio. € und bei der Grundsteuer mit insgesamt 760.000,-- € veranschlagt. Die Hebesätze für beide Steuerarten möchten wir, wie sie seit dem 1. Januar 2010 festgesetzt wurden, auch weiterhin unverändert belassen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit 3,060 Mio. € eingeplant, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rund 220.000,-- €. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer konnte ebenfalls um 8.000,-- € erhöht werden und ist nun mit 198.000,-- € veranschlagt. Die Finanzzuweisungen werden mit rund 1.827 Mio. € erwartet, auch hier eine Steigerung gegenüber 2012 um rund 200.000,-- €. Das Gebührenaufkommen und die Einnahmen aus gebührenähnlichen Einnahmen belaufen sich auf 517.200,-- €.

Bei den Ausgaben liegen die Schwerpunkte naturgemäß wieder in der Unterhaltung des städtischen Vermögens. Der Personalaufwand ist mit 3,039 Mio. € geplant auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2011, der Entwicklung des Jahres 2012 und den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Die Planansätze bei den Sachkosten wurden grundsätzlich nicht erhöht.

Die Einnahmen im Vermögenshaushalt kommen teilweise aus Zuweisungen und Zuschüssen für die Stadtsanierung III. An Grunderlösen aus dem Verkauf von Bauplätzen sind 280.000,-- € veranschlagt. Die allgemeine Rücklage hat einen Stand von 213.500,-- € erreicht und liegt damit zwar geringfügig, aber dennoch weiter über dem gesetzlichen Mindestbestand.
An Ausgaben sind im investiven Bereich für die Durchführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen rund 1,551 Mio. €, für den Erwerb von beweglichem Vermögen 144.000,-- € veranschlagt.

Die Fehlbeträge aus den Jahren 2008 und 2009 konnten wir 2011 und 2012 komplett ausgleichen, so dass uns diese Altlasten nicht mehr drücken. Der finanzielle Spielraum der Stadt lässt sich damit erheblich verbessern. Lag die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt 2011 noch bei 77.100,-- €, konnte sie bereits im letzten Jahr im Eingangshaushaltsplan schon auf 455.700,-- € gesteigert werden. Für 2013 konnte ich im Gemeinderat die frohe Botschaft verkünden, dass wir in diesem Jahr eine Zuführungsrate in Höhe von 680.100,-- € erwirtschaften können.

Hatten wir im Eingangshaushalt 2011 noch eine Kreditaufnahme von 216.000,-- € eingeplant, konnten wir diese Position bereits im letzten Jahr schon auf Null herunterfahren und auch in diesem Jahr sind keine Kreditaufnahmen erforderlich. Wir haben ab diesem Jahr beginnend die jährliche Einzahlung von 30.000,-- € in den beschlossenen Hochwasserfonds mit aufgenommen. Und können auch die größeren Posten im Vermögenshaushalt, wie die Sanierung der Flachdächer im Schulzentrum und die Sanierung des Rathauses aus eigenen Kräften schultern, ohne dass wir hier auf den Kapitalmarkt gehen müssen. Bei der Rathaussanierung natürlich vorausgesetzt, dass wir unsere beantragten Zuschüsse aus dem Topf der Stadtkernsanierung auch bewilligt bekommen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es lässt sich durchaus optimistisch in die Zukunft schauen. Und ich sage bewusst: das Glas ist nicht halb leer, es ist eindeutig halb voll und sogar noch etwas voller als nur halb voll. Es gibt keinen Grund Schwarzmalerei zu betreiben, ganz im Gegenteil. Die Erholung der Wirtschaft von den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise bringt so langsam aber sicher nun auch den allermeisten Kommunen die erhofften Steuereinnahmen. Diese Feststellung kann ich zum Glück jetzt auch für uns hier in Neuffen treffen, worüber wir alle sehr froh sein dürfen.

Schöne Grüße aus dem Rathaus
Ihr

Matthias Bäcker
Bürgermeister