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Aktuelles aus Neuffen: Stadt Neuffen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Aktuelles aus Neuffen

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Erweiterte Notbetreuung ab 27. April 2020

Anmeldung jetzt vornehmen

Das Land hat beschlossen, ab Montag, dem 27. April 2020 eine erweiterte Notbetreuung einzuführen, nachdem die Kindergärten bis auf weiteres geschlossen sein werden und der Schulbetrieb erst schrittweise ab 4. Mai 2020 wieder aufgenommen wird. Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. der oder die Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen, von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind.

Sofern die wegen des Infektionsschutzes begrenzten Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, sind vorrangig die Kinder aufzunehmen, bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist oder für die der örtliche Träger der Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindswohls erforderlich ist oder die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben. 

Kritische Infrastruktur im Sinne des § 1b Absatz 8 der CoronaVO sind insbesondere

1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,

2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6BSI-KritisV hinausgeht,

2a. die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen,

3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Ab-schiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber unabkömmlich gestellt werden,

4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind,

5. Rundfunk und Presse,

6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,

7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie

8. das Bestattungswesen

Die Stadt Neuffen bietet eine Notbetreuung für Kindergartenkinder und Kinder, die die Kernzeitbetreuung besuchen an.

Die Anmeldung werfen Sie bitte in den Rathausbriefkasten ein oder senden uns diese bitte per E-Mail zu. Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Sofern mehr Kinder angemeldet werden als Plätze bereitstehen, erfolgt eine Auswahl nach eingangs erwähnter Priorität. Für die Notbetreuung in Kindergärten und Kernzeitbetreuung wird ein Beitrag erhoben werden müssen, sollte sich der Gemeinderat für einen abschließenden Verzicht auf den regulären Kindergartenbeitrag entscheiden. Die Abrechnung wird für diesen Fall voraussichtlich in Abhängigkeit zur Anzahl der gebuchten Betreuungstage bzw. dem Betreuungsmodell erfolgen.

Auch die Grundschule bietet eine Notbetreuung an. Der Bedarf kann angemeldet werden per E-Mail und unter Tel. Telefonnummer: 07025 2169. Die Grundschule hat ein Anmeldeformular auf der Homepage www.ghs-neuffen.de bereitgestellt.

In der Realschule wird eine Notbetreuung für Kinder der Klassen 5 bis 7 angeboten. Die Betreuung findet am Schulzentrum Halde statt. Eltern können per E-Mail  sowie unter der Tel. Telefonnummer: 07025 921121 ihren Bedarf anmelden. Auf der Homepage der Realschule unter www.rsneuffen.de ein Anmeldeformular zum Download bereit.