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Stadt Neuffen (Druckversion)

Gemeinderatssitzung am 24. März 2009

Örtliche Bedarfsplanung fortgeschrieben

Neuffens Gemeinderat hat der örtlichen Bedarfsplanung im Kindergartenjahr 2008/2009 zugestimmt. Die Bedarfsplanung sieht für das kommende Kindergartenjahr weder einen Ausbau des Betreuungsangebots noch einen Ausbau der Betreuungskapazitäten vor. Die Neuffener Kindergärten sind in räumlicher als auch in personeller Hinsicht an ihre Grenzen gelangt. Mit seiner Entscheidung zum Umbau des Kindergartens Kelterplatz hat der Gemeinderat bereits die Weichen für die Weiterentwicklung des Betreuungsangebots vor allem im Kleinkindbereich und in der Ganztagesbetreuung gestellt. Erste Ergebnisse dieser Weichenstellung sind frühestens ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 zu erwarten.

Kindergartenbeiträge konstant

Die Elternbeiträge werden im kommenden Kindergartenjahr 2009/2010 nicht steigen. Der Gemeinderat hat eine Anregung aus dem Kindergartenausschuss aufgegriffen und beschlossen, dass die Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände künftig immer um ein Jahr verzögert übernommen werden. Damit soll eine soziale Komponente in die Beitragsgestaltung einfließen. Für die Zukunft bedeutet dies jährliche moderate Beitragsanhebungen auf Basis der Vorjahresempfehlung der Spitzenverbände. Eine Beitragserhöhung steht damit erst zum 1. September 2010 an.

Benutzungsordnung für Kernzeit geändert

Mit der Einführung der flexiblen Nachmittagsbetreuung ab September 2009 war die Benutzungsordnung für die Kernzeitbetreuung zu ändern und gleichzeitig die Beitragshöhe für das neue Angebot am Nachmittag festzulegen. Der Gemeinderat hat folgende Beiträge ab dem 1. September 2009 beschlossen:

Kernzeitbetreuung: Vollbetreuung 40,00 €
Flexible Betreuung (bis zwei Tage) 20,00 €

Nachmittagsbetreuung Vollbetreuung 60,00 €
Flexible Betreuung (bis zwei Tage) 30,00 €

Mit der Festsetzung der Beiträge wurde die Systematik der Beitragsberechnung geändert. War früher die Anzahl der gebuchten Stunden pro Woche Maßstab für die Beitragsfestsetzung ist es ab 1. September 2009 die Anzahl der Betreuungstage. Besuchen Kinder das Angebot an mehr als zwei Tagen, wird der Beitrag für die Vollbetreuung erhoben. Werden sowohl Kernzeit- als auch Nachmittagsbetreuung besucht, sind die Beiträge zu addieren.

Der Mittagstisch bei der Nachmittagsbetreuung wird gesondert abgerechnet. Die Sozialstaffelung gilt auch für die Nachmittagsbetreuung. Für den Fall, dass mehr als ein Kind einer Familie das Angebot besuchen, wird der Beitrag ab dem zweiten Kind halbiert.

Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes

Das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, auch als Konjunkturpaket II bekannt, nimmt allmählich konkrete Formen an. Insgesamt 332.000 € sind der Stadt in Aussicht gestellt. Der Betrag unterteilt sich zu 269.000 € in die Bildungspauschale und zu 63.000 € in die Infrastrukturpauschale. Die Stadt muss sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 25 % an den Maßnahmen beteiligen. Eine freie Wahl zum Einsatz der Mittel besteht nicht. Vorwiegend für energetische Maßnahmen zur Sanierung von Bildungseinrichtungen sind die Mittel bestimmt. Die Stadt wird eine Förderung beantragen für den Umbau des Kindergartens Kelterplatz, für die Sanierung der Fenster an der Südfassade der Realschule und für die Flachdachsanierung an der Realschule.

Im Rahmen der Infrastrukturpauschale sollen die Quecksilberdampflampen der Neuffener Straßenbeleuchtung in energiesparendere Lampen ausgetauscht werden. Auch die Infrastrukturpauschale kann vorwiegend für energetische Maßnahmen an öffentlichen Einrichtungen verwendet werden. Der Austausch der Leuchtmittel an der Straßenbeleuchtung ist bis 2015 abzuschließen. Dies schreibt die Ökodesign-Richtlinie der EU vor.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen