Seite drucken
Stadt Neuffen (Druckversion)

Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2009

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Paulusstraße“

Der Gemeinderat der Stadt Neuffen hat den Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Paulusstraße“ gefasst und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Mit der Planung sollen die Voraussetzung für die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes in der Paulusstraße geschaffen werden.

Aufgrund der in der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Stellungnahmen hat die Stadt das Ingenieurbüro BS Ingenieure aus Ludwigsburg mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt. Im Ergebnis kommen die Gutachter zum Schluss, dass die Knotenpunkte Paulusstraße/Oberer Graben und der in unmittelbarer Nähe liegende Kreisverkehr auch unter Berücksichtigung des Kundenverkehrs des Marktes zufriedenstellend funktionieren werden.

Wegen der eingegangenen Stellungnahmen und der Konkretisierung der Planung des Marktes wurde der Bebauungsplan in seiner Entwurfsfassung in mehreren Punkten geändert. Reduziert wurde die festgesetzte Verkaufsfläche im Sondergebiet von 1.400 qm auf 1.250 qm. Die Gebäudehöhe wurde einheitlich für das gesamte Gebäude auf 7,50 m festgelegt. Die Pflanzgebote auf der Dachfläche wurden etwas vergrößert und neu definiert. Extensive als auch intensive Begrünungen sind dort vorgesehen. Darüber hinaus wurden die Stellflächen vor dem Markt in Richtung des Gebäudes verschoben. Die Parkplätze werden damit tiefer, so dass beim Einladen der Waren vom Einkaufskorb in den Kofferraum keine Behinderung des Fußgängerverkehrs stattfindet. Auch beim Ausfahren werden Fußgänger nun deutlich früher erkannt und damit die Verkehrssicherheit erhöht. Die Ein- und Ausfahrt des südlich liegenden Parkplatzes wurde über Zufahrtsverbote entlang der Paulusstraße definiert.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Taschetwiesen-Erweiterung“

Der Gemeinderat hat bereits im Januar 2006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Taschetwiesen-Erweiterung“ gefasst. Nachdem zwischenzeitlich der Geltungsbereich leicht vergrößert wurde, war der Aufstellungsbeschluss abzuändern. Neben dem erneuten Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat dem Bebauungsplanvorentwurf zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, eine Informationsveranstaltung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Bei der Veranstaltung besteht die Möglichkeit sich ausführlich über die Planung zu informieren. Sie wird am Donnerstag, dem 23. Juli 2009, um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus, Auchtertstraße 2, 1. Stock stattfinden. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplans angeordnet.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Stuttgarter Straße“

Die Stadt Neuffen beabsichtigt die Ausweisung eines Gewerbegebiets östlich der „Stuttgarter Straße“ zwischen der Landesstraße L 1250 und der Bahnlinie. Mit dem Gebiet soll dem ortsansässigen Unternehmen LST Laser und Schalttechnik GmbH mittelfristig die Möglichkeit zur Erweiterung seines Betriebs am Standort Neuffen gegeben werden. Darüber hinaus werden mehrere kleinere Gewerbeflächen für örtliche Handwerks- und Gewerbebetriebe entstehen. Das Gewerbegebiet „Stuttgarter Straße“ soll über einen Kreisverkehr an die Landesstraße angeschlossen werden. Im Zuge der Erschließung wird eine Verbindungsstraße zur Bahnhofstraße entstehen.

Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Stuttgarter Straße“ gefasst und den Vorentwurf gebilligt. Eine Informationsveranstaltung, bei der sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren kann, wird am Donnerstag, dem 23. Juli 2009, 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus, Auchtertstraße 2, 1. Stock, stattfinden. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Umlegung für das Gebiet des Bebauungsplans angeordnet.

Klarstellungssatzung „Zwillberg“

Für den Bereich der Grundstücke südöstlich des Adolf-Feucht-Wegs bis hin zum Gebäude Zwillberg 5 soll eine Klarstellungssatzung erlassen werden. Die Klarstellungssatzung hat die Funktion die Abgrenzung zwischen bebaubarem Innenbereich und Außenbereich festzulegen. Das obige Gebiet wird über diese Satzung baurechtlich zum Innenbereich erklärt und ist dann unter den Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch bebaubar. Der Gemeinderat hat das Satzungsverfahren eingeleitet.

Fenstersanierung an der Realschule Neuffen

Der Gemeinderat hat die Arbeiten für die Fenstersanierung an der Realschule vergeben. Die Fensterbauarbeiten wurden an den günstigsten Bieter, die Fa. Dolde aus Frickenhausen zum Angebotspreis von 77.117,36 € vergeben. Die Natur- und Betonwerksteinarbeiten wird die Fa. Dolling aus Kappishäusern zu einem Angebotspreis von 5.160,13 € ausführen. Die Fenstersanierung wird in den Sommerferien erfolgen.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen