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Stadt Neuffen (Druckversion)

Gemeinderatssitzung am 1. März 2011

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADTVERWALTUNG


Aus dem Gemeinderat

Eckpunkte zur gesplitteten Abwassergebühr beschlossen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist auch die Stadt Neuffen verpflichtet bei der Berechnung der Abwassergebühren einen neuen Gebührenmaßstab anzulegen, die sogenannte gesplittete Abwassergebühr.
Diese berechnet sich nicht nur wie bisher üblich aus dem Frischwasserbezug, sondern berücksichtigt auch den Grad der versiegelten Fläche auf dem Grundstück. Je mehr Fläche auf dem Grundstück versiegelt und damit Regenwasser in den Kanal eingeleitet wird umso höher bemisst sich die Gebühr. Im Vorteil sind künftig Bewohner von Mehrfamilienhausgrundstücken. Grundstücke mit großflächiger Versiegelung und minimalem Frischwasserverbrauch werden dagegen eine erhöhte Abwassergebühr bezahlen müssen. Für Einfamilienhäuser werden dagegen keine großen Änderungen erwartet.

Der Gemeinderat hat jüngst die Eckpunkte für die Datenerhebung beschlossen. Grundlage für diese sind hochauflösende Luftbilder, auf deren Basis die versiegelten Flächen auf den Grundstücken ermittelt werden. Je nach Versiegelungstyp und Wasserdurchlässigkeit werden die Flächen mit unterschiedlichen Faktoren angerechnet:

- Klasse 1 : Vollständig versiegelte Flächen, Anrechnung zu 90%
z.B. Dachflächen (ausgenommen Gründächer), Asphalt-, Beton- und Bitumenflächen
- Klasse 2: Flächen mit starker Versiegelung, Anrechnung zu 60%
hierunter fallen z.B. Pflaster- und Plattenflächen, Verbundsteine und Rasenfugenpflaster
- Klasse 3: Wenig versiegelte Flächen, Anrechnung zu 30%
hierunter fallen z.B. Schotterrasen, Rasengittersteine und Porenpflaster sowie Gründächer

Unversiegelte Flächen wie z.B. Rindenschrot, Grasflächen, unbefestigte Kies- und Splitflächen werden nicht angerechnet. Flächen bzw. Versiegelungsarten, die in obiger Aufstellung nicht aufgeführt sind, werden sinngemäß zugeordnet. Nicht in die Kanalisation eingeleitete Flächen werden unabhängig vom Grad der Versiegelung nicht angerechnet. Versiegelte Flächen, die an eine Versickerungsmulde, ein Mulden-Rigolen-System oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Überlauf oder mit Notüberlauf in die Kanalisation angeschlossen sind, werden nach Berücksichtigung des Versiegelungstyps zusätzlich mit dem Faktor 0,3 reduziert.

Auch für Zisternen wurden Eckpunkte festgelegt. Je nach Nutzung des Regenwassers, z.B. als Gartenbewässerung oder Brauchwassernutzung werden die angeschlossenen Flächen bezogen auf das Volumen der Zisterne reduziert. Der Gemeinderat hat die Eckpunkte einstimmig beschlossen. Nach Abschluss der Datenerhebung werden die Eigentümer angeschrieben. Bei dieser Selbstauskunft müssen Angaben zur Art der Versiegelung bzw. zum Anschluss der Flächen an die Kanalisation gemacht werden. Auf Grundlage dieser Angaben wird die Gebühr abschließend berechnet.

Kneippen in den Neuffener Weinbergen

Auf Initiative von Bürgermeister Matthias Bäcker beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Bau einer Kneippanlage in den Neuffener Weinbergen. Die Anlage soll Attraktion für gesundheitsbewusste Neuffener aber auch für Urlauber und Wanderer werden. Als Standort ist ein Grundstück am Ende der Weinberglage auf Höhe des dritten Querwegs vorgesehen. Dort fließt das Wasser bereits heute in zwei Wasserstaffeln zu Tale und wird in einem Betonbecken gefasst. Bürgermeister Bäcker rechnet mit einem Investitionsvolumen von 25.000 €. Er hofft allerdings auf Zuschüsse aus dem Fördertopf des Biosphärengebiets. Im Gemeinderat wurde das Vorhaben mit breiter Zustimmung aufgenommen. Die Beratung mündete in eine Absichtserklärung des Gremiums zum Bau der Anlage. Die Verwaltung wurde beauftragt die planerischen Vorgaben sowie Zuschussmöglichkeiten zu prüfen.

Kletterwand im Schulzentrum

Auf Initiative der SMV der Realschule soll auf dem Schulgelände eine Kletterwand errichtet werden. Die frei zugängliche Einrichtung soll auf der Rasenfläche zwischen Haupt- und Realschule entstehen. Die Anlage wird aus Mitteln der SMV und aus Spendengeldern finanziert. Der Gemeinderat hat seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert und die Angelegenheit zur Ortsbesichtigung in den Bauausschuss verwiesen.

Zustimmung zur Wahl


In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 12. Februar 2011 musste nach Ablauf der Amtszeit der Abteilungskommandant Kappishäusern und sein Stellvertreter neu gewählt werden. Gewählt wurden als Abteilungskommandant Dietmar Staiger, als Stellvertreter Andreas Schur. Der Gemeinderat hat der Wahl zugestimmt.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen