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Stadt Neuffen (Druckversion)

Lärmaktionsplan der Stadt Neuffen - Endfassung

Die Stadt Neuffen hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. November 2018 den Entwurf des Lärmaktionsplanes und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit von 10. Dezember 2018 bis einschließlich 11. Januar 2019 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung mit ein.

In seiner Sitzung vom 26. Februar 2019 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst. Die Endfassung des Lärmaktionsplanes können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen