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Stadt Neuffen (Druckversion)

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrerfassung

Aufgrund des zum 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt. Mit der damit verbundenen Änderung in der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV) entfällt die bisherige Datenübermittlung an die Bundeswehr. Diese Datenübermittlung ist danach zukünftig nur noch im Verteidigungs- oder Spannungsfall zulässig.

Gemäß § 58 Soldatengesetz (SG) und § 4 der 2. BMeldDÜV übermitteln die Meldebehörden künftig dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • gegenwärtige Anschrift

Gegen diese Datenübermittlung steht dem Bürger ein Widerspruchsrecht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz zu. Diesen Widerspruch können Sie auf dem Bürgerbüro der Stadt Neuffen, Zimmer 5 während der üblichen Sprechzeiten einlegen. Ein Formular für den Widerspruch finden Sie auf unserer Homepage www.neuffen.de unter Stadt & Rathaus, Bürgerservice, Formulare & Informationen.

Für den Jahrgang 2003 ist die regelmäßige Übermittlung Ende Februar 2020 vorgesehen.

Damit Ihr Widerspruch berücksichtigt werden kann, übersenden Sie diesen bitte rechtzeitig bis zum 01.02.2020 an das Bürgerbüro der Stadt Neuffen.

Bei weiteren Fragen zu Widerspruch und Datenübermittlung wenden sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Neuffen,  Telefonnummer: 07025 106-0.

Bei Fragen zum geänderten Wehrdienst wenden sie sich an das Kreiswehrersatzamt Stuttgart,  Telefonnummer: 0711 25400

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen