Seite drucken
Stadt Neuffen (Druckversion)

Info-Brief des Bürgermeisters Mai 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

es ist fast nicht zu glauben. Vor einem Vierteljahr war unklar, ob wir in diesem Jahr unser Höhenfreibad öffnen können, da wir damals noch nicht genügend Bademeister hatten. Das Personal wäre nun da, jetzt kommt allen Schwimmbädern das Corona-Virus in die Quere. 

Traditionell hätten wir auch dieses Jahr Mitte Mai, also an diesem Wochenende, unser Schwimmbad geöffnet. So wie es aktuell ausschaut, wird dies zumindest in den nächsten Wochen noch nicht möglich sein. Nach der Corona-Verordnung des Landes sind Freibäder im gesamten Land unverändert von der Schließung betroffen. Laut Meldung des Sozialministeriums in Stuttgart, das hierfür zuständig ist, trifft sich Ende Mai eine Expertengruppe, bestehend u.a. auch aus Fachpersonal aus dem Bäderwesen, um zu beraten, wann und wenn Ja, unter welchen Voraussetzungen in diesem Sommer die Freibäder überhaupt geöffnet werden dürfen. 

Ich bleibe jetzt einfach mit unseren vielen Badegästen optimistisch gestimmt, dass unsere treuen Schwimmbadbesucher trotzdem auch in diesem Jahr noch zu ihrem Badespaß kommen. Wenn es auch für die gesamte Badesaison 2020 definitiv nicht mehr reichen wird, so vielleicht ja doch wenigstens für eine verkürzte Zeit. Sobald es was Neues gibt, was Sie nicht ohnehin über die Presselandschaft erfahren werden, melde ich mich natürlich hier an dieser Stelle wieder mit dem aktuellen Stand der Dinge. 

Unsere Spielplätze durften wir Mitte letzter Woche wieder öffnen, worüber nicht nur unsere Jüngsten in Neuffen sehr froh sein dürften. Für die Bolzplätze gilt derzeit noch eine andere Regelung. Da schreibt die Corona-Verordnung vor, dass diese noch bis mindestens 24. Mai 2020 geschlossen bleiben müssen. 

Neben den Speisegaststätten dürfen ab 18. Mai 2020 auch wieder Ferienwohnungen öffnen. Zugleich ist es auch erlaubt, ab Montag den Wohnmobilstellplatz offiziell wieder allgemein freizugeben. Seit Corona waren solche Plätze nur für persönliche Härtefälle geöffnet. Mit der Wiedereröffnung führen wir jetzt auch die Zahlung einer Stellplatzgebühr ein. Diese ist auf jeweils 24 Stunden getaktet und alle Benutzer müssen dann neben den Strom- und Wasserkosten auch für ihren Stellplatz zahlen. 

Zur Öffnung vom Rathaus bleibt es bis auf weiteres bei der jetzt seit Corona geltenden Regelung, dass Vorsprachen jeglicher Art ausschließlich nach Terminen erfolgen. Wir sind da im Landkreis auch weiterhin so ziemlich einheitlich unterwegs. Die Erfahrung der letzten Wochen hat gezeigt, dass dies zwar Einschränkungen verursacht, diese aber bisher von Ihnen akzeptiert wurden, wofür ich mich im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz herzlich bedanken möchte. 

Wollten wir nun vorzeitig die Rathäuser wieder komplett öffnen, wäre das wohl eher kontraproduktiv und sicherlich nicht einträglich für den Verlauf der Infektionszahlen. Wir müssten unten an der Eingangstüre Kontrollen durchführen und Sie als unsere Bürgerinnen und Bürger dürften nur einzeln eingelassen werden, was auch nicht wirklich zielführend, geschweige denn kundenfreundlich wäre. Deshalb ist die Beibehaltung der jetzigen Vorgehensweise zumindest mal noch die nächste Zeit die einzig sinnvolle Lösung. Und dazu darf ich auch weiterhin um Ihr Verständnis bitten. 

Mit besten Grüßen aus dem Rathaus und bleiben Sie weiterhin gesund

Ihr 

Matthias Bäcker

Bürgermeister

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen