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Stadt Neuffen (Druckversion)

Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Bitte beachten Sie bei der Einreise (Rückreise) aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet die 14-tägige Quarantänepflicht!

Die vollständige Liste der Risikogebiete finden Sie hier.

Personen, die von der Quarantäneregelung erfasst werden, müssen sich grundsätzlich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben und dürfen diese 14 Tage nicht verlassen und sich beim Ordnungsamt per E-Mail melden. 

Bitte teilen Sie dabei unbedingt folgende Daten mit:

  • Herkunftsland
  • mit welchem Verkehrsmittel Sie eingereist sind (Flugzeug, Auto, Bahn usw.)
  • Einreisetag
  • Name und Vorname der Einreisenden
  • Ihre vollständige Adresse in Neuffen

Ausnahme nach § 2 Abs. 5 CoronaVO EQ mit einem Negativtest

Einreisende können von der Quarantäne ausgenommen werden, sofern sie mit einem höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführten molekularbiologischen Test (PCR-Test in Deutsch oder Englisch), ausgestellt in einem qualitätsgesicherten (akkreditierten) Labor, nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV2 infiziert sind. 

Außerdem können sich seit 3. August 2020, alle Einreisenden in Baden-Württemberg innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft in Deutschland auch ohne Krankheitsanzeichen kostenlos testen lassen. Auch am Stuttgart Airport ist ein Testzentrum eingerichtet. Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen die Passagiere sich gemäß den Bestimmungen in Quarantäne begeben. Wenn der negative Test diese Vorgaben alle einhält und sie diesen Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland vorweisen können, erfüllen Sie die Ausnahme per se und haben demnach keine Quarantänepflicht und damit auch keine Meldepflicht an die Behörde. 

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Reiserückkehr haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt per E-Mail oder Telefon Telefonnummer: 07025 106-241

Weitere Ausnahmen finden Sie in der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO EQ).

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen