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Stadt Neuffen (Druckversion)

Europa- und Kommunalwahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet sowohl die Kommunalwahl als auch die Europawahl statt. Im Rahmen der Kommunalwahl werden in Neuffen der Gemeinderat, der Ortschaftsrat in Kappishäusern, der Kreistag sowie die Regionalversammlung gewählt.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils gültigen Fassung.

Ansprechpartner:

Nadine Kukla
E-Mail
Telefonnummer: 07025/106-330

Mia Ehrmann
E-Mail
Telefonnummer: 07025/106-340

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Der Link und die Antragstellung über QR-Code sind aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 6. Juni 2024, 11:00 Uhr aktiv. Wir bitten um Beachtung.

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel.Nr.: Telefonnummer: 07025/106-220; E-Mail oder Fax: Faxnummer: 07025/106-293

Wer durch Briefwahl wählen will, kann dies bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18:00 Uhr beantragen. Das Wahlamt auf dem Rathaus, 1. Stock, Zimmer 5 ist von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, den 8. Juni 2024, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diese Fälle ist das Wahlamt von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter Telefonnummer: 07025/106-220 erreichbar.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden. Zur Abholung der Briefwahlunterlagen für eine erkrankte Person muss der Bevollmächtigte die unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit der ebenfalls ausgefüllten und unterschriebenen Abholvollmacht mitbringen.

Europawahl am 25. Mai 2014

Hier sind die Ergebnisse der Europawahl in Neuffen am 25. Mai 2014.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/wahlen