Vortext
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Beteiligung gemäß § 47 d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Neuffen, 4. Stufe.
Hauptbereich
Der Gemeinderat der Stadt Neuffen hat in der öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 nach Beschluss der Aufstellung des Lärmaktionsplans gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Stadt Neuffen ist verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne fortzuschreiben.
Grundlage ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG – kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrswege und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der 4. Stufe beschränkt sich auf den Straßenverkehr und umfasst dabei in Neuffen die Albstraße, die Eberhardstraße und den Oberen Graben und in Kappishäusern die Metzinger Straße und die Dettinger Straße.
Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans in 4. Stufe in der Fassung vom Oktober 2025 wird in der Zeit vom 27.10.2025 bis zum 21.11.2025 gemäß § 47 d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz veröffentlicht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans können im Internet auf der Homepage der Stadt Neuffen von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung des Lärmaktionsplans im Internet, werden die Unterlagen als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus in Neuffen, Hauptstraße 19, Zimmer 3 während der Veröffentlichungsfrist und folgender Zeiten für jedermann öffentlich ausgelegt:
Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail, übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Neuffen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Neuffen, 22.10.2025
gez.
Bäcker
Bürgermeister
Zwischenbericht Lärmaktionsplan Stadt Neuffen 4. Stufe
Messungen zur Lärmaktionsplanung der Stadt Neuffen 4. Stufe





