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Stadt Neuffen (Druckversion)

Bodenrichtwerte und Gutachterausschuss

Der "Gemeinsame Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" hat die Bodenrichtwerte für die Stadt Neuffen zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt. 

Der Bodenrichtwert (§196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. 

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. 

Die aktuellen Bodenrichtwerte stehen auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses zur Verfügung. 

Die Bodenrichtwertkarte für Neuffen zum 31.12.2020 ist noch auf unserer Homepage (PDF-Datei)einsehbar. Auskünfte über diese Bodenrichtwerte erteilt noch Hauptamtsleiter Jörg Stuhlmüller 07025 106-223.

Zweckverband "Gemeinsamer Gutachterausschuss" im Landkreis Esslingen

Die Zuständigkeit der örtlichen Gutachterausschüsse ging auf den Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" über.

Informationen des Gemeinsamen Gutachterausschusses können Sie der Homepage entnehmen.

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:

Gemeinsamer Gutachterausschuss
Geschäftsstelle
Ohmstraße 16
72622 Nürtingen

http://www.neuffen.de//leben-wohnen/bodenrichtwerte-gutachterausschuss