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2. Info-Brief des Bürgermeisters im Januar 2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom Oktober 2020 wurden die Stadtkreise und Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet, verbindlich bis Ende 2023 ihren Kommunalen Wärmeplan (KWP) aufzustellen. Für Kommunen unter 20.000 Einwohner ist ein KWP aktuell noch nicht verpflichtend. Die Verpflichtung kommt aber durch das Heizungsgesetz des Bundes nach derzeitigem Stand 2028. Bis dahin besteht das Lockmittel darin, dass die Kommunen, die vorher freiwillig ihren KWP erstellen, derzeit noch in den Genuss einer Förderung von bis zu 80 % der Kosten kommen. Nach 2028, also mit der Verpflichtung auch der Kommunen unter 20.000 Einwohner, ist angekündigt, dass die Förderung entfällt.
Auch wenn es derzeit für die „kleinen“ Kommunen noch nicht verpflichtend ist, ist ein KWP auch ohne Heizungsgesetz durchaus sinnvoll, um strategisch die Herausforderungen der Wärmewende und klimaneutralen Wärmeversorgung im Gemeindegebiet anzugehen. Keine Energiewende ohne Wärmewende, keine Wärmewende ohne Wärmeplanung. Mit dem aktuellen Förderprogramm möchte deshalb das Land Baden-Württemberg auch kleinere Kommunen zur Erstellung eines eigenen KWP motivieren und finanziell unterstützen.
Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Städte, Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Bürgerschaft aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten Treibhausgas-Emissionen maßgeblich mitgestalten.
Der KWP ist ein Fahrplan, der das Ziel verfolgt, konkrete Strategien und umsetzungsorientierte Maßnahmen für eine klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Wärmeversorgung des komplexen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu entwickeln.
Für eine Förderung eines KWP war Vorgabe, dass die kleineren Kommunen nicht eigenständig unterwegs sein können, sondern ein Konvoi von mindestens drei Beteiligten sich auf den Weg machen muss. Und so hatten die Gemeinderäte von Neuffen, Beuren und Kohlberg in ihren öffentlichen Sitzungen am 27. Juni 2023, 4. Juli 2023 sowie 24. Juli 2023 einerseits zugestimmt, gemeinsam im Konvoi die KWP anzugehen sowie anderseits das Rathaus Neuffen beauftragt wurde, die Federführung zu übernehmen und den gemeinsamen Förderantrag zu stellen.
Letzteres ist dann am 10. August 2023 erfolgt. Beantragt wurde der Förderhöchstbetrag in Höhe von 54.278,-- €. Gedauert hat es dann auf den Tag genau geschlagene 14 Monate, bis dann endlich am 10. Oktober 2024 die Förderzusage in Form eines Zuwendungsvertrags ausgestellt wurde mit dem Ergebnis, dass der Förderhöchstbetrag auf 54.252,-- € festgesetzt und bewilligt wurde mit der Vorgabe, dass der Förderzeitraum auf 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 festgesetzt ist, was bedeutet, dass der KWP in diesem Zeitraum erstellt werden muss.
Bei einer durch mich durchgeführten Ausschreibung unter Beteiligung von sieben Fachbüros ist dann herausgekommen, dass das Büro ebök in Tübingen mit 61.166 € das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hatte. Abzüglich der Landesförderung in Höhe von 54.252,-- € verbleibt ein auf die drei Beteiligten umzulegender Eigenanteil von rund 6.900,-- €, was zu folgenden Eigenanteilen führt:
- Neuffen = 3.530,-- €,
- Beuren = 2.080,-- €, sowie
- Kohlberg = 1.290,-- €.
Auf diese Grundlage hat der Gemeinderat nun Anfang der Woche der Auftragserteilung an ebök in Tübingen zugestimmt. Am gleichen Abend hatten auch die Gemeinderäte in Beuren und Kohlberg getagt und ebenfalls zugestimmt. Das Büro hat nun eingetaktet, im Sommer mit der Planung zu beginnen. Da in dem Programm auch die Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung ganz oben angesiedelt sind, werde ich Sie nicht nur auf dem Laufenden halten, sondern auch zu der einen oder anderen Veranstaltung einladen.
Ein weiterer Punkt auf unserer Tagesordnung war die Vorstellung einer neuen Büchereikonzeption durch unsere Büchereileiterin Martina Stuber mit ihrer Mitarbeiterin Simone Kimmerle. Der Gemeinderat hat die Konzeption positiv begrüßt und es sollen nun schon in 2025 die ersten Haushaltsmittel eingestellt werden, damit unsere Bücherei noch attraktiver wird.
Die Stadtarbeiten wurden in üblicher und bewährter Form an die Neuffener Handwerker vergeben. Die neuen Gebühren für die Abwasserbeseitigung wurden beschlossen, sowie letztendlich der Annahme von Spenden zugestimmt. Zu dem Punkt hatte ich im Monat Dezember insgesamt weit über 80.000,-- € eingeworben.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Rathaus
Ihr
Matthias Bäcker
Bürgermeister






