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Beantragung von Ausweisdokumenten
Ab 1. Mai 2025 dürfen für Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. Damit wird eine Vorgabe des Bundesinnenministeriums umgesetzt. Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten entgegenzuwirken.
Die Erstellung dieser Lichtbilder ist weiterhin bei zertifizierten Fotografen sowie bei dm-Drogeriemärkten möglich. Diese übermitteln die Fotos künftig über eine gesicherte Verbindung direkt an das behördliche System. Antragstellende erhalten dafür einen Data-Matrix-Code, der das Lichtbild ersetzt und bei der Beantragung hinterlegt wird.
Eine Übersicht der zertifizierten Fotografen sowie weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier oder im Personalausweisportal.
Im Bürgerbüro der Stadt Neuffen wird künftig ebenfalls die Möglichkeit bestehen, digitale Passfotos am sogenannten PointID (Aufnahmesystem) erstellen zu lassen. Die Auslieferung ist allerdings noch nicht genau von der Bundesdruckerei datiert. Sobald der Service verfügbar ist, wird gesondert darüber informiert.
Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 01.05.2025 bundeseinheitlich 6,00 Euro zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Sollten Sie zwei Dokumente -beispielsweise Personalausweis und Reisepass- zeitgleich beantragen wollen, zahlen Sie nur einmal 6,00 Euro.
Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform werden nur bis zum 31.07.2025 inAusnahmefällen akzeptiert. Wenn Sie Ihr Lichtbild kurz vor dem 01.05.2025 aufgenommen haben und dieses in ausgedruckter Form mitbringen, kann dieses für die Antragstellung verwendet werden. Sobald wir über das Aufnahmesystem verfügen, ist ein Papierfoto auch vor dem 31.07.2025 nicht mehr nutzbar. Selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können nicht verwenden werden.
Ergänzend wird im Mai die Option des Direktversands der Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15,00 Euro eingeführt, womit die persönliche Abholung im Bürgerbüro entfällt. Die Gebühr ist notwendig, weil ein besonderes Zustellverfahren sicherstellt, dass die Dokumente nur an die antragstellende Person ausgehändigt werden.
Für den Führerschein werden momentan weiterhin Papierlichtbilder verwendet.






