Hauptbereich
In letzter Zeit war es sowohl warm als auch nass. Beste Bedingungen also für Hecken, Sträucher und Bäume zu wachsen und sich auszubreiten. An einigen Stellen im Stadtgebiet wird der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr durch Hecken, Sträucher, Bäume und sonstige Anpflanzungen behindert und gefährdet. Die Pflanzungen ragen auf die Gehwege und Straßen herein, verdecken Verkehrszeichen und behindern die Sicht an Einmündungen und Kurven.
Wir bitten daher alle Grundstücksbesitzer ihre Anpflanzungen auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden und besonders an Kreuzungen und Einmündungen darauf zu achten, dass die Übersicht nicht auf der Strecke bleibt.
Dies gilt auch für den Außenbereich. Einige Feldwege sind durch hereinragende Äste nur noch erschwert befahrbar. Dies ist für die landwirtschaftlichen Nutzer mit ihren für ihre Arbeit notwendigen Fahrzeuge untragbar.
Nach den Bestimmungen des Straßengesetzes soll über Gehwegen ein Profil von mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen von wenigstens 4,50 m Höhe frei bleiben. Äste und Zweige dürfen auch seitlich nicht in die Gehwege und in den Straßenraum hineinragen. Diese Bestimmungen gelten auch für Feldwege. Um Schäden an den Aufbauten landwirtschaftlicher Fahrzeuge zu verhindern, ist der Rückschnitt im Außenbereich genauso wichtig wie in der Innerortslage.