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Änderung der Verordnung über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb
icon.crdate07.01.2026
Einsicht ab 19. Januar 2026
Das Umweltministerium betreibt derzeit die Erweiterung des Biosphärengebietes „Schwäbische Alb“.
Die hierfür erforderliche Verordnungdes Umweltministeriums zur Änderung der Verordnung über das Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“ einschließlich der zugehörigen Karten liegen im Entwurf
von Montag, den 19.01.2026, bis einschließlich Donnerstag, den 19.02.2026 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann beim
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft,
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart,
zu folgenden Zeiten:
Mo. – Do.: 9:00 – 15:30
Fr.: 9:00 – 12:00
im Raum K425 (Ebene 4) öffentlich aus.
Der Verordnungsentwurf und die zugehörigen Karten werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite des Umweltministeriums veröffentlicht.
Darüber hinaus werden die Unterlagen während dieser Zeit auch bei dem
- Landratsamt Reutlingen
Untere Naturschutzbehörde
Schulstraße 26
72746 Reutlingen - Landratsamt Esslingen
Untere Naturschutzbehörde
Röntgenstraße 16 - 18
73730 Esslingen - Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Untere Naturschutzbehörde
Schillerstraße 30
89077 Ulm
zur kostenlosen Einsichtnahme während der Sprechzeiten elektronisch bereitgestellt.
Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf und den dazugehörigen Karten können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Umweltministerium vorgebracht werden.




