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Aktuelles aus Neuffen: Stadt Neuffen

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Aktuelles aus Neuffen

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Übermittlungssperren

icon.crdate14.01.2026

Wegfall des Widerspruchs / Übermittlung an die Bundeswehr

Wegfall des Widerspruchs gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.

 

Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden. Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

 

Andere Widerspruchsrechte, z. B. Pressesperre bei Altersjubiläen usw. (§ 50 Abs. 5 BMG), bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.