Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes "Ebnet"
Aufstellung des Bebauungsplanes und örtliche Bauvorschriften „Ebnet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Erneute Veröffentlichung im Internet im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neuffen hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ebnet“ vorsorglich ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Entwurf für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften wurde gebilligt. Es wurde beschlossen den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften erneut nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB verkürzt im Internet zu veröffentlichen. Stellungnahmen können zu den ergänzten oder geänderten Teilen des Planentwurfes und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Neuffen und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch den Weg Flurstück Nr. 983 (inkl.) nördlich des bebauten Grundstücks Ebnet 10 und durch das bebaute Grundstück Jakob-Metzger-Weg 29 (Flurstück Nr. 1049/2, inkl.),
- Im Osten und Südosten durch den Jakob-Metzger-Weg (inkl.) und den öffentlichen Feldweg Flurstück Nr. 1032/1 (inkl.),
- Im Westen durch den Weg Ebnet, Flurstück Nr. 964 (inkl.)
Für den Planbereich ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.03.2026 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.04.2022/10.10.2022/04.05.2023/10.10.2023/11.03.2026 wird mit Begründung in der Zeit vom 30.03.2026 bis 13.04.2026 (Veröffentlichungsfrist je einschließlich) gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen können im Internet auf der Homepage der Stadt Neuffen unter der Internet-Adresse www.neuffen.de/leben-wohnen/bauen-und-planen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren eingesehen werden. Die Bebauungsplanunterlagen stehen im Anschluss an diesen Bekanntmachungstext zum Download zur Verfügung.
Die auszulegenden Unterlagen und diese Bekanntmachung sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung im Rathaus in Neuffen, Hauptstraße 19 im Zeitraum der Veröffentlichungsfrist während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 16:00 bis 18:00
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ausgenommen sind Feiertage)
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfes und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die geänderten oder ergänzten Teile sind im Textteil und in der Begründung des Planentwurf farblich kenntlich gemacht. Der zeichnerische Teil des Planentwurfes ist unverändert.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadt(@)neuffen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung Neuffen abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Neuffen, 25. März 2026
gez.
Bäcker
Bürgermeister
Bebauungsplanunterlagen:







