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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Montag haben wir im Gemeinderat die 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans verabschiedet. Nach dieser Planung soll künftig in den Straßen Oberer Graben, Burgstraße, Eberhardstraße, unterer Teil der Albstraße sowie in Kappishäusern in den jeweiligen Weilern nur noch Tempo 30 gelten, wie es in der Reutlinger Straße schon einige Jahre praktiziert wird. Da jedoch nicht die Stadt Neuffen für die verkehrsrechtliche Anordnung der beschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zuständig ist, werden wir jetzt umgehend bei der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Esslingen die Tempo-30-Maßnahmen beantragen und auf eine baldige Umsetzung hoffen.
Eine weitere Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan wird sein, dass wir beim dafür zuständigen Regierungspräsidium die Fahrbahnsanierung der mehr als desolaten Stuttgarter Straße beantragen. Beim RP in Stuttgart deshalb, da es sich hier um eine Landesstraße handelt, für deren Instandhaltung Stuttgart verantwortlich zeichnet.
Einer weiteren Planung wurde am Montag ebenfalls zugestimmt, nämlich der Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung 2026 unsere Kindergärten betreffend. Dies u. a. mit dem Inhalt, dass einer dritten Kindergartengruppe Ü3 im Kindergarten Halde in der Angebotsform 7 – 14 Uhr zugestimmt wurde und wir beauftragt wurden, die erforderliche Betriebserlaubnis einzuholen. Weiterhin wird künftig im Kindergarten Kelterplatz für die Krippenbetreuung ebenfalls die Angebotsform 7 – 14 Uhr eingerichtet.
Für den Neubauteil am Kindergarten Halde muss nun im Zuge des Baufortschritts auch die Möbelausstattung erfolgen. Nach erfolgter Ausschreibung wurde im Gemeinderat der Auftrag für rund 43.000 Euro vergeben.
Um in der Nachbargemeinde Kohlberg den dort vorgesehenen Lebensmittelmarkt ansiedeln zu können, müssen die Kohlberger ihren Bebauungsplan ändern, zu dem auch wir gehört werden müssen. Wir haben beschlossen, dass wir natürlich die grundsätzliche Notwendigkeit eines Marktes zur Nahversorgung in Kohlberg anerkennen, dass aber die Beeinträchtigungen unseres Standorts nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Da dies von Kohlberger Seite aus nach Einschätzung unseres Gutachters nicht ausreichend berücksichtigt wurde, besteht noch entsprechender Gesprächs- und Verhandlungsbedarf mit der Nachbarschaft.
Die Stadt Neuffen ist noch im Besitz von insgesamt zwei Bauplätzen in Baugebieten. Einer hier in Neuffen „Im Baumgarten“ und der Zweite in unserer Vorstadt im „Hofackerweg“. Um die beiden Baugrundstücke verkaufen zu können, hat der Gemeinderat uns beauftragt, ein schriftliches Bieterverfahren vorzubereiten. Im Gegensatz zu privaten Grundstücksverkäufen ist es den Städten und Gemeinden leider nicht erlaubt, mit Liegenschaften einfach so auf den Markt zu gehen. Auch hier schlägt die Bürokratie zu und es muss ein förmliches Verfahren durchgeführt werden.
Mit der Zustimmung und damit der Erteilung des Einvernehmens zu einem privaten Bauvorhaben wurde der öffentliche Teil unserer Sitzung beendet.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Rathaus
Ihr
Matthias Bäcker
Bürgermeister






