:

Direkt zum Inhalt springen , zur Suchseite , zum Inhaltsverzeichnis , zur Barrierefreiheitserklärung ,

Aktuelles aus Neuffen: Stadt Neuffen

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuffen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schnell gefunden
Aktuelles aus Neuffen

Hauptbereich

Info-Brief zum Volkstrauertag November 2022

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

77 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges fällt es vielen Menschen – insbesondere den jüngeren – schwer, die Bedeutung, die der Volkstrauertag für die Kriegs- und Nachkriegsgeneration hatte, zu begreifen oder gar zu teilen. Vom Ersten Weltkrieg möchten wir gar nicht sprechen, diese Zeit liegt ja noch viel weiter zurück. Ist der Volkstrauertag somit in naher Zukunft ein Gedenktag ohne Volk?

Übermorgen ist der diesjährige Volkstrauertag. An diesem Novembertag versammelten sich vor Corona nahezu in jeder Gemeinde, in jeder Stadt Menschen, um der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu gedenken. Auch wenn die Teilnehmerzahl kontinuierlich abgenommen hatte, so war es doch denen, die sich versammelten, wichtig, gemeinsam an das Unrecht der Willkürherrschaft und an die Schrecken des Krieges, an das Leid der Menschen, die verfolgt, verschleppt, vertrieben, gedemütigt, verwundet oder getötet wurden, zu erinnern. Die Unmenschlichkeit hatte unglaublich viele verschiedene Facetten. Dabei bleibt seit Jahrzehnten unser Blick nicht in den nationalen Bahnen gefangen. Ausdrücklich schließen wir die Opfer der anderen Nationen in unsere Gedanken mit ein.

Wäre Corona endlich mal vorbei, dann würden auch wir uns am Sonntag traditionell zu den Kranzniederlegungen treffen können. Wir haben uns aber darauf geeinigt, wie die beiden letzten Jahre auch in diesem Jahr noch einmal die Kranzniederlegungen ohne öffentliche Beteiligungen durchzuführen, wenngleich der Volkstrauertag angesichts der Ereignisse in der Ukraine aktueller denn je ist.

Leider herrscht auch heute kein Frieden auf der Welt. Als der kalte Krieg zwischen Ost und West zu Ende ging, dachten wir, dass nun endlich Friede sei. Doch kaum war das neue Millennium angebrochen, musste sich die Welt mit einer anderen Art von Konflikt, dem Terrorismus auseinandersetzen. Und seit Februar terrorisiert Putin, dieser menschenverachtende Diktator aus Moskau, mit seinen Getreuen die Ukraine. Im Jahr 2022 ein Krieg in Europa, das war vor einem Jahr noch gänzlich unvorstellbar. Wohin es führt, wenn ein Größenwahnsinniger nicht aufgehalten werden kann, das hatten unsere Vorfahren 1939 leidvoll erleben müssen und das müssen die Ukrainerinnen und Ukrainer jetzt ebenso leidvoll erleben.

Die gelungene Aussöhnung der beiden einstigen Erbfeinde, deren 60-jähriges Jubiläum im Sommer stattgefunden hätte, ebnete Deutschland den Weg zurück in die Völkergemeinschaft und gilt als Modell für ganz Europa. Die Erinnerung an die beiden Weltkriege ist fester Bestandteil der europäischen Identität.

Wir trauern heute gemeinsam. Trauer gehört genauso zum Leben wie Freude und Glück, weil der Tod untrennbar mit unserem Menschsein verbunden ist. Trauer bedeutet Innehalten, Innehalten in der Alltagshektik und mediendurchfluteten Welt. Trauer vereint und verbindet, gemeinsame Trauer gibt Kraft. Am Gedenktag übermorgen vereinen sich individuelle und kollektive Trauer. Angehörige trauern um jene, die sie verloren haben. Unser Volk trauert um seine Opfer, aber auch – im Wissen um Schuld – um Opfer, die andere durch uns erleiden mussten.