Hauptbereich
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ebnet“
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Neuffen hat in öffentlicher Sitzung am 25.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ebnet“ gebilligt und beschlossen den Planentwurf öffentlich auszulegen. Da der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Neuffen und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch den Weg Flurstück Nr. 983 (inkl.) nördlich des bebauten Grundstücks Ebnet 10 und durch das bebaute Grundstück Jakob-Metzger-Weg 29 (Flurstück Nr. 1049/2, inkl.),
- Im Osten und Südosten durch den Jakob-Metzger-Weg (inkl.) und den öffentlichen Feldweg Flurstück Nr. 1032/1 (inkl.),
- Im Westen durch den Weg Ebnet, Flurstück Nr. 964 (inkl.)
Für den Planbereich ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.04.2022/ 10.10.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.04.2022/ 10.10.2022 wird mit Begründung, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 14.11.2022 bis einschließlich 16.12.2022 (Auslegungsfrist, je einschließlich) im Rathaus in Neuffen, Hauptstraße 19 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag, Dienstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr sowie
Donnerstag 7.30 bis 12.30 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
Die Planunterlagen finden Sie im Anschluss an den Bekanntmachungstext zum Download.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Neuffen, 2. November 2022
Bäcker
Bürgermeister
01-221010-Entwurf-Ebnet-BPlan-A3-500.pdf (PDF-Datei)
02-221010-Entwurf-Ebnet-Zeichenerklärung.pdf (PDF-Datei)
03-221010-Entwurf-Ebnet-Textteil.pdf (PDF-Datei)
04-221010-Entwurf-Ebnet-Begründung.pdf (PDF-Datei)
05-221010-HPA_Ebnet.pdf (PDF-Datei)
06-220727-Natura2000_Vorprüfung_Ebnet.pdf (PDF-Datei)
00-221010-Entwurf-Ebnet-Stellungnahmen-Vorentwurf.pdf (PDF-Datei)