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Stadt Neuffen (Druckversion)

Einfacher Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Haldenweg"

Öffentliche Bekanntmachung

Einfacher Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Haldenweg“

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Der Gemeinderat der Stadt Neuffen hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Haldenweg“ gebilligt und beschlossen den Entwurf nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Das Plangebiet liegt südlich des Ortskerns von Neuffen und umfasst das Grundstück Haldenweg 9, Flst. Nr. 402. Es wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch den Haldenweg,
  • im Osten durch den Verbindungsweg zwischen Haldenweg und Hauffstraße,
  • im Süden durch das Bebaute Grundstück Hauffstraße 2, Flst. Nr. 417/5,
  • im Westen durch das Bebaute Grundstück Haldenweg 11, Flst. Nr.401.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 704 m².

 

Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 10.10.2023/22.02.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:

Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.10.2023/22.02.2024 wird mit Begründung, sowie vorliegenden Stellungnahmen und weiteren Anlagen in der Zeit vom 02.04.2024 bis 03.05.2024 (Veröffentlichungsfrist je einschließlich) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Die Auslegungsunterlagen sind hier im Internet am Ende der Bekanntmachung zum Download bereitgestellt.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

 

Zusätzlich wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen im Rathaus in Neuffen, Hauptstraße 19 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

 

Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 16:00 bis 18:00

Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse stadt@neuffen.de sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Stadtverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen