Seite drucken
Stadt Neuffen (Druckversion)

Änderung Verkehrsführung Verlängerung Jakob-Metzger Weg

Der Jakob-Metzger Weg ist eine sehr schmale Straße, an der Begegnungsverkehr eine hohe Konzentration von allen Verkehrsbeteiligten erfordert. In der Weiterführung des Jakob-Metzger Wegs ab Gebäude Nr. 32 in Richtung Friedhofweg wird dies noch verstärkt. Hier ist ein Begegnungsverkehr faktisch nicht möglich. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Esslingen hat daher die probeweise Ausweisung einer Einbahnstraße für die Verlängerung des Jakob-Metzger Wegs (ab Gebäudenummer 32) in Fahrtrichtung Friedhofweg angeordnet. Die Umsetzung dieser Anordnung wird ab dem 3. Januar 2024 erfolgen. Wir bitten um Beachtung.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen