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Stadt Neuffen (Druckversion)

Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2009

Konjunkturprogramm II

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die im Rahmen des Konjunkturprogramms in Aussicht gestellten Zuschüsse in vollem Umfang bewilligt. Es stehen danach für die Bildungspauschale rund 271.000 € und für die Infrastrukturpauschale ca. 63.000 € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln soll der Umbau des Kindergartens Kelterplatz sowie die Fenstersanierung und Dachsanierung an der Realschule bewältigt werden. Mit der Infrastrukturpauschale kann die Neuffener Straßenbeleuchtung auf Vordermann gebracht werden. Vorgesehen ist dabei, die veralteten Leuchtmittel in energiesparende Lampen auszutauschen. Der städtische Eigenanteil für alle Sanierungs- und Umbaumaßnahme zusammen beträgt 111.500 €. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Vorhaben baldmöglichst auszuschreiben.

Mehrkosten in Höhe von bis zu 20.000 € müssen für den Brandschutz im Zuge des Umbaus des Kindergartens Kelterplatz eingeplant werden. Neben der Unterteilung der Geschosse in Brandabschnitte hat die Baurechtsbehörde eine Fluchttreppe für das erste Obergeschoss gefordert.

Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm in der Städtebauförderung erhält die Stadt weitere 50.000 € für die barrierefreie Erschließung des Rathauses, die mit einem angebauten Aufzug im rückwärtigen Bereich des Gebäudes umgesetzt werden soll. Die Stadt muss bei dieser Maßnahme einen Eigenanteil in gleicher Höhe des Zuschusses schultern.

Änderung der kommunalen Polizeiverordnung

Der Gemeinderat hat der Änderung der kommunalen Polizeiverordnung zugestimmt. Dabei wurde die Regelung für Haus- und Gartenarbeiten an die geltenden Bestimmungen aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung angepasst. Danach kann die Mehrzahl der üblichen Geräte zur Gartenbearbeitung und damit auch Rasenmäher zwischen 7 Uhr und 20 Uhr benutzt werden.

Diese Änderung hat den Gemeinderat veranlasst auch die Mittagspause für die Nutzung der Neuffener Spielplätze aufzuheben. Was für Geräte und Maschinen gelte, müsse auch Kindern zugestanden werden, war die mehrheitliche Auffassung des Gremiums. Spielplätze, die weniger als 50 m von der Bebauung entfernt liegen, dürfen danach nur zwischen 8 Uhr und 20 Uhr benutzt werden.

Weniger Freiraum gibt es für Neuffens Hunde. Für den bebauten Innenbereich wurde eine generelle Leinenpflicht in die Verordnung aufgenommen. Für den Außenbereich gilt weiterhin, dass Hunde nur frei umherlaufen dürfen, wenn diese auf Zuruf reagieren. Die Verordnung ist an anderer Stelle in diesem Neuffener Anzeiger abgedruckt.

Bebauungsplan „Taschetwiesen – 1. Änderung“

In Vorbereitung der Erschließung des Baugebiets „Taschetwiesen – Erweiterung“ ist die Änderung des Bebauungsplans „Taschetwiesen“ notwendig geworden. Mit der Erschließung des Neubaugebiets soll eine Anbindung der Bahnhofstraße an die Stuttgarter Straße geschaffen werden. Dies erfordert den Umbau des bestehenden Bahnübergangs in Verlängerung der Bahnhofstraße. Mit dem Umbau muss der Straßenverlauf so abgeändert werden, dass LKWs sich im Bereich des Übergangs ungehindert begegnen können. Der im Bebauungsplan dargestellte Kreuzungsbereich ist für diese Anforderungen nicht ausreichend dimensioniert. Mit der Bebauungsplanänderung wird die Straßenführung am nördlichen Ende der Bahnhofstraße den Erfordernissen angepasst. Neben der geänderten Straßenführung wird in der Änderung des Bebauungsplans auf die Unterteilung zwischen Gehwegflächen und Straßenflächen verzichtet. Damit ist die Stadt flexibel beim Straßenausbau. Der Gehweg kann sowohl auf der Ost- als auch auf der Westseite der Bahnhofstraße angelegt werden.

Für den Umbau des Bahnübergangs ist eine Genehmigung durch die Bahnaufsichtsbehörde im Wege des Planfeststellungsverfahrens notwendig. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt gemeinsam mit der Württembergischen Eisenbahngesellschaft die Vorbereitungen für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu treffen.

Hochwasserschutz

Eine weitere Maßnahme zum Hochwasserschutz wurde in den vergangenen Wochen im Gaisweg umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind in der Abstimmung mit den Fachbehörden.

Eine Niederschlag-Abfluss-Modellierung soll nun als Entscheidungsgrundlage für künftige Hochwasserschutzmaßnahmen dienen. Die Modellierung hat die Aufgabe, darzustellen, an welchen Stellen auf der Gemarkung sich Regenwasser konzentriert sammelt und welche Möglichkeiten an diesen Orten zur Umleitung und Speicherung bestehen. In einem zweiten Schritt wird eine Kosten-Nutzen-Analyse klären, welche Maßnahmen die größte Entlastung für das Stadtgebiet bringen. Beide Untersuchungen sind Voraussetzung für die Bezuschussung von Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Land Baden-Württemberg. Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Nußbaum beauftragt, die Untersuchungen durchzuführen. Sie werden den städtischen Haushalt mit rund 19.000 € belasten.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen