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Stadt Neuffen (Druckversion)

Gemeinderatssitzung am 26. Oktober 2010

Hochwasserschutzkonzept vorgelegt

Mit Bildern von reißenden Fluten in der Reutlinger Straße, überschwemmten Fahrzeugen und überfluteten Kellern rief Diplomingenieur Andreas Nussbaum vom gleichnamigen Ingenieurbüro das Hochwasserereignis des 2. Juni 2008 in Erinnerung. Seine Dokumentation veranschaulichte, welch massive Schäden bei immer öfter wiederkehrenden Starkregenereignissen zu erwarten sind. Grund genug für Neuffens Gemeinderat bereits kurz nach dem verheerenden Hochwasser im Jahre 2008 die Ingenieurbüros Nussbaum und Blankenhorn zu beauftragen ein zentrales Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Neuffen zu erarbeiten. In der jüngsten Sitzung haben Andreas Nußbaum und Karl Blankenhorn nun die Ergebnisse ihrer umfassenden Untersuchung vorgestellt.

Diese gründen auf einer modellhaften Berechnung des Niederschlags auf der gesamten Neuffener Gemarkung unter Berücksichtigung der Geologie, der Topografie und den Niederschlagsdaten. Mit dem Modell lassen sich verschiedene Hochwasserereignisse eingeteilt in die Klassen 10-jähriges, 50-jähriges und 100-jähriges Hochwasser simulieren. Die Berechnungen zeigen, dass vor allem im Einzugsbereich des Spadelsbergbachs, des Dentelbachs sowie im Gaisweg und in der Reutlinger Straße Handlungsbedarfs besteht. Die Untersuchung bestätigt damit die Erfahrungen aus den jüngsten Hochwasserereignissen.

Abhilfe schaffen sollen mehrere Regenrückhaltungen mit einem Gesamtvolumen von rund 50.000 Kubikmetern. Diese müssen teilweise durch massive Dämme mit einer Höhe von bis zu 6 Metern geschaffen werden. Nahezu an jedem größeren Bachlauf am Westhang Neuffens wäre ein solches Hindernis für die herab schießenden Wassermassen aufzuschütten. Das Konzept traf im Gemeinderat auf breite Zustimmung, wenn auch die Höhe der Dämme manchem Ratsmitglied Kopfzerbrechen bereitete. „Breite Dämme lassen sich relativ gut in die Landschaft einpassen“, beruhigte Andreas Nußbaum. Je breiter eine Aufschüttung angelegt werde, umso mehr Grunderwerb sei allerdings nötig. Darüber hinaus könnten die Dämme vor einer abschließenden Entscheidung des Gemeinderats mit einer 3 D-Visualisierung dargestellt werden.

Auch auf mehrfache Nachfrage aus dem Gremium weigerten sich die beiden Experten eine Kostenschätzung abzugeben. „Hierzu ist es viel zu früh“, waren sich beide Ingenieure einig. Mit einer 70%igen Maßnahmenförderung zum Hochwasserschutz könne das Konzept in einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren finanziert werden.

Der Gemeinderat votierte einstimmig für das zentrale Hochwasserschutzkonzept und beauftragte die Ingenieurbüros, die notwendigen Abstimmungen mit den Fachbehörden durchzuführen.

Einzelhandelskonzeption beschlossen

Bereits in der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat den Entwurf der Einzelhandelskonzeption beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, darunter auch mehrere Nachbargemeinden, durchgeführt. Dr. Donato Acocella erläuterte dem Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen. Großen Wert legte der Stadtplaner auf die Feststellung, dass die Einzelhandelskonzeption keine Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt gefährde. „Alle bestehenden Geschäfte genießen Bestandsschutz“, versicherte er. Unbegründet seien auch die Befürchtungen, dass außerhalb des Stadtzentrums keine Läden mehr entstehen könnten. Die Läden, die in den Wohngebieten bisher zur Versorgung der Gebiete baurechtlich zulässig waren, seien auch künftig zulässig. Dies könnten. z.B. ein Bäcker, ein Schreibwarenladen oder auch ein Blumengeschäft sein. Darüber hinaus entfalte die Einzelhandelskonzeption für sich keine rechtliche Wirkung. Es gehe vielmehr darum, den Lebensmitteleinzelhandel auf der „Grünen Wiese“ in Gewerbegebieten zu verhindern. Diese Flächen sollten dem produzierenden Gewerbe oder Handwerksbetrieben vorbehalten sein. Dies gelte insbesondere für die Stadt Neuffen, die nur noch wenige Erweiterungsflächen habe. Allerdings müssten die Ziele der Konzeption erst durch Bauleitplanung umgesetzt werden.

Für immer und ewig sind die Inhalte der Konzeption, so auch die Neuffener Sortimentsliste, nicht festgeschrieben. Acocella empfahl dem Gremium eine Überprüfung in fünf bis sieben Jahren. Der Rat verabschiedete die Einzelhandelskonzeption einstimmig.

Nachtragshaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan

Als Silberstreif am Horizont wollte Stadtpfleger Albrecht Klingler die leicht positive Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt noch nicht bezeichnen. Dennoch bestehe Grund zur Hoffnung, langsam aus der Talsohle herauszuschreiten. In Zahlen ausgedrückt bedeutet diese Entwicklung Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 160.000 € und leichten Zuwächsen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. In der Summe wächst die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt um rund 251.000 € auf knapp 370.000 €. Im Vermögenshaushalt verzeichnete die Stadtpflege Mehreinnahmen bei den Grundstückserlösen in Höhe von 225.000 € auf jetzt rund 650.000 €. Zusammen mit der höheren Zuführung vom Verwaltungshaushalt kann ein Überschuss von 354.000 € erwirtschaftet werden. Dieser ist allerdings schon verplant – zur Deckung des Fehlbetrags aus dem Jahre 2008. Die Satzung wurde vom Gremium einstimmig verabschiedet.

Bebauungsplan „Taschetwiesen – 1. Änderung“

Der Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan „Taschetwiesen – 1. Änderung“ wurde erneut beschlossen. Grund hierfür waren umfangreiche Planänderungen aufgrund von Anregungen der unteren Naturschutzbehörde. Der Straßenstich, der künftig das Baugebiet „Taschetwiesen-Erweiterung“ erschließen wird, wurde deutlich nach Süden verschoben. Im Ergebnis kann auf einen Großteil der Verlegung des Sulzbachs verzichtet werden. Der Bebauungsplan wird erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.

Internetversorgung in Kappishäusern

Die Bandbreite der DSL-Versorgung im Ortsteil Kappishäusern beträgt lediglich 384 kBit/s und ist damit nicht mehr zeitgemäß. Die im Sommer durchgeführte Umfrage hat eine große Resonanz im Ortsteil erfahren. Im Ergebnis wünschen sich die Teilnehmer eine Bandbreite von mindestens 6.000 kBit/s. Wegen zu hoher Investitionskosten und gleichzeitig relativ wenigen Haushalten hat sich bislang kein Anbieter bereit erklärt, die Breitbandinfrastruktur in der Ortschaft auszubauen. Die Stadt möchte nun über eine Förderung einer Maßnahme zum Breitbandausbau Abhilfe schaffen. Bis zu 75.000 € kann die Stadt an Fördermitteln zuschießen. 40 % des Zuschusses kann Sie dabei vom Land erstattet bekommen, vorausgesetzt die Maßnahme wird in das Programm „Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum“ aufgenommen. Die Finanzierung des städtischen Anteils soll so der Verwaltungsvorschlag aus einer Umschichtung der bereitstehenden Mittel zum Rückbau der Ortsdurchfahrt in Kappishäusern in Höhe von rund 24.000 € und der Einstellung von weiteren Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2011 erfolgen. Der Ortschaftsrat hat, so Ortsvorsteher Dietmar Freudenberg, bereits Zustimmung zu diesem Vorgehen signalisiert. Dennoch wolle man auch weiterhin am Ziel Rückbau der Ortdurchfahrt festhalten. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Aufnahme in das Landesprogramm zu stellen.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen