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Stadt Neuffen (Druckversion)

Gemeinderatssitzung am 27. Juli 2010

Fortschreibung der Einzelhandelsuntersuchung

Die umfassende Untersuchung wurde dem Gemeinderat von Dr. Donato Acocella vom gleichnamigen Büro vorgestellt. Die Fortschreibung baut auf den Erhebungen aus dem Jahre 2004 auf. Die damaligen Ergebnisse wurden weitgehend bestätigt. Nach wie vor leidet Neuffen unter erheblichen Kaufkraftabflüssen insbesondere im Bereich Nahrungs- und Genussmittel, bei dem die Bindungsquote nur noch 37 % beträgt, d.h. nahe zu zwei Drittel der Kaufkraft fließen in diesem Segment aus Neuffen ab. Das Gutachten weist aus diesem Grund auf die besondere Bedeutung des geplanten Lebensmittelmarktes in der Paulusstraße hin. Erfreulich gestaltet sich die Situation der Nahversorgung. Nahversorgt sind die Bereiche, die im Umkreis von 500 m um den Markt im Stadtkern liegen und damit fußläufig erreichbar sind. Dieser Radius umfasst einen Großteil des Neuffener Stadtgebiets Leider ist die Sortimentsbreite wegen des fehlenden Vollsortiments eingeschränkt.

Die Fortschreibung der Einzelhandelsuntersuchung ist Grundlage einer Einzelhandelskonzeption, die im Herbst beschlossen werden soll. Der vom Gemeinderat verabschiedete Entwurf enthält auch eine Neuffener Sortimentsliste und die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs.

Die Sortimentsliste definiert zentren- und nicht zentrenrelevante Produkte. Mit dieser Unterscheidung wird beispielsweise die Grundlage für den Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel in Gewerbegebieten geschaffen. D. h. zentrenrelevante Sortimente wie zum Beispiel Nahrungs- und Genussmittel oder Bastel- und Geschenkartikel können im Gewerbegebiet nicht angesiedelt werden, wenn diese im dortigen Bebauungsplan ausgeschlossen worden sind. Allerdings besteht auch bei Ausschluss im Bebauungsplan die Möglichkeit, zentrenrelevante Produkte als Randsortiment zu vertreiben (3 % der Verkaufsfläche).

Neben der Sortimentsliste enthält der Entwurf die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs. In diesem Bereich soll sich der zentrenrelevante Einzelhandel vorrangig abspielen. Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel (z.B. Büromaschinen, Fliesen, Werkzeuge) kann überall angesiedelt werden, wo Einzelhandel grundsätzlich zulässig ist.

Der Entwurf der Einzelhandelskonzeption liegt derzeit auf dem Neuffener Rathaus, Zimmer 3 aus. Stellungnahmen können bis 15. September 2010 beim Bürgermeisteramt Neuffen abgegeben werden.

Stadtwerke mit Überschuss

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2009 der Stadtwerke Neuffen AG anerkannt. Die Prüfung des Abschlusses hat zu keinerlei Beanstandungen geführt, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Im Geschäftsjahr wurde ein Gewinn von 269.000 € erwirtschaftet. Zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Jahre 2008 ergibt dies einen Bilanzgewinn von rund 314.000 €. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Dividende von 300.000 € auszuschütten. Aufsichtsrat und Vorstand wurden entlastet.

Abwassergebühr wird gesplittet

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 4. März 2010 beschlossen, dass die Relation zwischen Frischwasserverbrauch (personenbezogen) und abgeleiteten Niederschlagswassermengen so unterschiedlich ist, dass kein Zusammenhang hergestellt werden kann. Somit müssen getrennte Gebührensätze für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser festgesetzt werden (gesplittete Abwassergebühr). Dabei richtet sich die Schmutzwassergebühr wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch. Neu ist jedoch, dass die Niederschlagswassergebühr anhand der versiegelten Grundstücksflächen bemessen wird. Die neuen Bemessungsgrundlagen gelten ab sofort, d.h. auch für die Jahresgebühren 2010.

Bevor die neue Gebühr festgesetzt werden kann, müssen umfangreiche Daten zur Bemessung der versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken erhoben werden. Instrument hierfür ist eine hochauflösende Befliegung des überbauten Stadtgebiets kombiniert mit einer Selbstauskunft der Grundstückseigentümer.

Angestrebt ist eine weitgehende interkommunale Zusammenarbeit zumindest zwischen den Gemeinden im Neuffener Tal. Die Bewertungsmaßstäbe wie Versiegelungsgrad der Hofbefestigung oder auch die Anrechnung von Zisternen sollen möglichst kreisweit festgelegt werden.

Abwasserverband Neuffener Tal

In Vorbereitung der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Neuffener Tal hat der Gemeinderat die Vertreter der Stadt Neuffen beauftragt für die Anschaffung einer mobilen Kammerfilterpresse für die Klärschlammentsorgung zum Preis von rund 156.000 € zu stimmen. Darüber hinaus wurde die Entscheidung über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung vorbereitet. Der Abwasserverband muss zur Finanzierung der Maßnahmen im Vermögenshaushalt einen Kredit in Höhe von 196.000 € aufnehmen.

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen