Seite drucken
Stadt Neuffen (Druckversion)

2. Info-Brief des Bürgermeisters im Januar 2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

als hätte ich die letzten Monate nicht schon genügend negative Informationen vermitteln müssen, so kommt jetzt noch eine hinzu, die allerdings mit Corona nichts zu tun hat. 

Wer das nachfolgend abgebildete Schild noch nicht gesehen hat, es geht um die nun von privater Seite vorgenommene Sperrung des allseits ebenso bekannten wie beliebten „Kassierwegle“ von der Urban- zur Theoderichstraße. 

Dieser Fußweg, der schon ewige Zeiten für die Allgemeinheit freigegeben ist, befindet sich leider nicht in voller Länge im Eigentum der Stadt Neuffen. Dass er jetzt in dem Bereich von der Urbanstraße her für die Öffentlichkeit gesperrt wurde, mag für Sie überraschend sein, für uns leider nicht. Der Eigentümer hat uns schon im letzten Jahr angekündigt, dass er die öffentliche Nutzung nicht mehr dulden will. 

Wir haben seit seiner ersten Information an uns mit ihm über einen Verkauf der Fläche verhandelt, sind aber leider zu keinem positiven Ergebnis gekommen. Eine rechtliche Durchsetzung der Wegenutzung ist nicht sehr erfolgversprechend. Das sogenannte Gewohnheitsrecht haben wir prüfen lassen, es greift hier leider nicht. 

Wir bleiben beim Eigentümer auf jeden Fall auch weiterhin am Ball und werden versuchen, eine gute Lösung im Sinne der Allgemeinheit zu finden. Ein Ankauf der Fläche zu utopischen Preisvorstellungen, wie sie bis jetzt verlangt werden, darf aber nicht die Lösung sein. Um jeden Preis können und werden wir die Fläche gewiss nicht erwerben. 

Ebenfalls mit Corona nichts zu tun hat die Ablehnung der aus unserer Vorstadt Kappishäusern geforderten Geschwindigkeitsbeschränkung in der dortigen Ortsdurchfahrt auf 40 km/h. Der Antrag wurde im Ortschaftsrat gestellt, von einer Unterschriftenaktion aus Kappishäusern begleitet und vom Gemeinderat dann letztendlich mehrheitlich befürwortet. Nicht verschwiegen werden soll allerdings, dass nach der Beschlussfassung auch eine Unterschriftensammlung aus Kappis gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung bei mir eingegangen war. 

Doch weder die eine noch die andere Unterschriftenliste hat das Ergebnis aus dem Landratsamt Esslingen beeinflusst, erst recht auch gar nicht beeinflussen dürfen. So leid es mir persönlich für die betroffenen Anwohner tut. Aber die Ablehnung des Antrags basiert schlicht und ergreifend auf den gesetzlichen Bestimmungen sowie den objektiven örtlichen Gegebenheiten und lässt leider keine andere Entscheidung zu. Gesetze sind nun mal Gesetze und Vorschriften sind Vorschriften und gelten auch für Kappishäusern. 

Vor Ort bei den Befürwortern wird die Situation natürlich anders gesehen, was selbstverständlich legitim und nicht zu kritisieren ist. Das persönliche Empfinden der Anwohner stimmt in der Regel halt nicht immer mit den objektiven Gegebenheiten überein. Fakt ist, dass Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort erfolgen, wenn Gefahrenlagen bestehen, die das allgemeine Risiko der Verkehrssicherheit übersteigen. 

Ich denke mal, wir sind in Kappishäusern alle froh darüber, dass in der dortigen Ortsdurchfahrt eine besondere Unfalllage gerade nicht zu verzeichnen ist. Und auch die in den letzten Wochen und Monaten verstärkt durchgeführten mobilen Geschwindigkeitsmessungen eben keinen Raser Schwerpunkt ergeben haben. Ganz im Gegenteil haben die Auswertungen gezeigt, dass objektiv so gut wie gar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden mussten. Die Ausreißer pro Messung konnten sogar an einer Hand gezählt werden. Ebenfalls objektiv gesehen gibt es auch keine erhöhten Lärmwerte in der Ortsdurchfahrt, so dass unterm Strich dem Landratsamt gar keine andere Möglichkeit geblieben ist, als den Antrag auf 40 km abzulehnen. 

Nachdem es innerhalb weniger Jahre bereits schon der x-te Anlauf ist, in Kappis eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen, und sich ebenfalls zum x-ten Male auch an den objektiven Gegebenheiten nichts geändert hat und auf absehbare Zeit auch nichts ändern wird, bin ich persönlich der Meinung, dass man das Thema jetzt auch mal gut sein lassen sollte. In schöner Regelmäßigkeit den Vorgang immer wieder neu auf die Tagesordnung zu bringen, ist der Sache gewiss nicht dienlich. Und ständiges Wiederholen verändert ganz sicher nicht die örtlichen Gegebenheiten. 

Mit herzlichen Grüßen aus dem Rathaus

Ihr 

Matthias Bäcker

Bürgermeister

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/aktuelles-aus-neuffen