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Lebenslagen: Stadt Neuffen

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Bild des Rathauses
Hohen Neuffen
Rathaus
Die Gemeinde von einem Berg aus
Hohenneuffen im Hintergrund und blaue Blumen im Vordergrund Rundherum Wiese
Lebenslagen

Hauptbereich

Meldepflicht

 

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.

Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.

Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:

  • Ausweisdokumente
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
 

Rechtsgrundlage

 

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
 

Freigabevermerk

 

02.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg