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Lebenslagen: Stadt Neuffen

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Bild des Rathauses
Hohen Neuffen
Rathaus
Die Gemeinde von einem Berg aus
Hohenneuffen im Hintergrund und blaue Blumen im Vordergrund Rundherum Wiese
Lebenslagen

Hauptbereich

Heimarbeit

 

Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:

  • Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
  • Hausgewerbetreibende
  • Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
  • Gleichgestellte

Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.

Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere

  • die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
  • eine Heimarbeiterliste führen.
 

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

 

21.05.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg