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Lebenslagen: Stadt Neuffen

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Bild des Rathauses
Hohen Neuffen
Rathaus
Hohenneuffen im Hintergrund und blaue Blumen im Vordergrund Rundherum Wiese
Blühende Bäume mit gelben Blumen im Vordergrund
Lebenslagen

Hauptbereich

Dauernde Einbuße der Beweglichkeit

 

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 kann das Versorgungsamt beim jeweiligen Landratsamt eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit feststellen. Erforderlich ist die Beeinträchtigung der Fähigkeit, sich körperlich zu bewegen.

Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit kann sowohl auf einem Schaden des Stütz- und Bewegungsapparates beruhen als auch auf die Schädigung von Organen zurückzuführen sein (z.B. bei Herz- und Lungenfunktionsstörungen mit einem GdB von 30). Sie kann auch bei inneren Krankheiten vorliegen, beispielsweise bei Schäden an den Sinnesorganen (z.B. bei einer Seh- oder Hörbehinderung mit einem GdB von 30).

 

Vertiefende Informationen

 

Diese Einstufung ermöglicht die Inanspruchnahme eines Freibetrags bei der Einkommensteuer.

 

Freigabevermerk

 

27.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg