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Lebenslagen: Stadt Neuffen

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Bild des Rathauses
Hohen Neuffen
Rathaus
Hohenneuffen im Hintergrund und blaue Blumen im Vordergrund Rundherum Wiese
Blühende Bäume mit gelben Blumen im Vordergrund
Lebenslagen

Hauptbereich

Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten

 

Der Übergang zwischen den Schularten ist möglich zum Ende eines Schulhalb- oder Schuljahres.

Dies gilt nicht für einen Wechsel in der Klasse 5. Er ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.

Der Wechsel in die Abschlussklasse einer Schulart ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Abschlussklassen in diesem Sinne sind:

  • in der Werkrealschule, Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule die Klassen 9 und 10,
  • im Gymnasium die Klasse 10.

Der Wechsel zwischen den Ebenen ist innerhalb der Sekundarstufe I möglich, sowie von der Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bzw. in die entsprechende Jahrgangsstufe, wenn die Einführungsphase bereits besucht worden ist.

 

Freigabevermerk

 

19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg