Seite drucken
Stadt Neuffen (Druckversion)

Geburt

Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind anmelden. Wenn Sie im Krankenhaus entbinden, erledigen Sie diese Anmeldung direkt im Krankenhaus. Bei einer Hausgeburt dürfen Sie zum Standesamt kommen. Je nach persönlicher Situation bzw. Familienstand der Eltern, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu direkt im Krankenhaus oder beim zuständigen Standesamt. 

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist eine höchstpersönliche Erklärung. Sie kann beim zuständigen Jugendamt, Standesamt oder Notar abgegeben werden. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit der zuständigen Behörde.

Gemeinsame Sorge

Soll neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine gemeinsame Sorge der Eltern für das Kind begründet werden, setzen Sie sich bitte mit dem Kreisjugendamt in Esslingen in Verbindung. Dort kann die Vaterschaftsanerkennung gleichzeitig mit der gemeinsamen Sorge für das Kind erklärt werden. 

Eheschließung

Trautermine, Gebühren und Informationen finden Sie unter der Rubrik Heiraten im Neuffener Tal.

Sterbefall

Für die Beurkundung des Sterbefalls ist die Gemeinde des Sterbeortes zuständig. Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime und andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall beim Standesamt schriftlich an.

Bei einem Haussterbefall zeigt in der Regel das Bestattungsunternehmen, das von den Angehörigen beauftragt wird, den Sterbefall beim Standesamt an.

Der Sterbefall kann auch von den Angehörigen persönlich beim Standesamt angezeigt werden.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden ausgestellt.

Für Fragen und Informationen sind wir gerne für Sie da. 

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist persönlich beim Standesamt zu erklären. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich. 

Gebühren:
Die Gebühr für die Kirchenaustrittserkärung beträgt gem. Verwaltungsgebührensatzung 25,00 €.

HINWEIS: Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Kinder ab 12 Jahren müssen zudem persönlich anwesend sein und einwilligen.

Personenstandsurkunden

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt beantragen und im Regelfall auch gleich mitnehmen. Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 

Alle Urkunden können auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Bitte geben Sie bei der schriftlichen Anforderung Ihren Vor- und Familiennamen ggfs. Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an. Sollten Sie eine Heirats- oder Sterbeurkunde benötigen, dann werden zusätzlich noch die Angaben des Ereignistages sowie Ereignisortes benötigt. 

Soll Ihnen die gewünschte Urkunde auf dem Postweg übersandt werden, müssen Sie die Gebühr im Voraus auf eines unserer Konten überweisen. Bitte geben Sie dabei als Verwendungszweck den Begriff "Urkunde" und den vollständigen Namen des Urkundeninhabers an. Sobald das Geld eingegangen ist, werden wir die Urkunde an den Urkundeninhaber übersenden. 

Für die Ausstellung einer Urkunde bzw. beglaubigten Abschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 20 Euro zzgl. 1,60 Euro für Portokosten an. 

http://www.neuffen.de//stadt-rathaus/buergerservice/standesamt-neuffener-tal