Direkt
zum Inhalt springen,

Heiraten im Neuffener Tal: Stadt Neuffen

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schnell gefunden
Bild des Rathauses
Hohen Neuffen
Rathaus
HohenNeuffen
Heiraten im Neuffener Tal

Vortext

Heiraten beim Standesamt Neuffener Tal

„Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.“
(Sören Kierkegaard)

Wer den Bund fürs Leben schließen möchte, sollte rechtzeitig mit den Planungen beginnen. Schließlich sind vor, während und nach der standesamtlichen Trauung viele Formalitäten zu erledigen.

Die wichtigsten Informationen zu den möglichen Räumlichkeiten, einer standesamtlichen Trauung in unserem Bezirk erhalten Sie hier.

Hauptbereich

Die standesamtliche Trauung

Vor Ihrer standesamtlichen Trauung benötigen Sie eine Anmeldung der Eheschließung.
Diese wird immer an Ihrem Wohnsitzstandesamt durchgeführt.
Für Ihre notwendigen Unterlagen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Standesamt.

Eine Reservierung des Wunschtrautermins ist erst mit erfolgter Anmeldung Ihrer Eheschließung verbindlich.

Ihre Eheschließung selbst kann auch bei einem anderen Standesamt, als dem des Wohnsitzes stattfinden.

Kosten:

  •     65,00 € für die Anmeldung der Eheschließung
  •   110,00 € für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
  •   130,00 € für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung und
                            Befreiungsverfahren
  •     45,00 € für die Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 
  •     45,00 € zusätzlich, wenn Ihre Eheschließung nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt stattfindet
  •     20,00 € für jede Urkunde bzw. beglaubigter Registerausdruck
  •   210,00 € zusätzlich für Samstagstrauungen
  •     50,00 € zusätzlich für die Stadthalle Neuffen
  •   150,00 € zusätzlich für das Freilichtmuseum 
  •   200,00 € zusätzlich für die Burg Hohenneuffen
     

Wann können wir heiraten?

Eheschließungen sind nach Absprache zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

Montag, Dienstag und Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwochs ist das Standesamt geschlossen

Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Neuffen, Beuren und Kohlberg werden Samstage für Trauungen angeboten.

Angebotene Samstagstermine 2026:
21.03.2026
25.04.2026
09.05.2026
20.06.2026 - reserviert
04.07.2026
19.09.2026 - reserviert

Die Uhrzeit wird vom Standesamt Neuffener Tal festgelegt. Die Trauorte werden ausschließlich das Trauzimmer im Rathaus Neuffen und Beuren sein. Die Zusatzgebühr beträgt 210 Euro.

Trauzimmer Neuffen

Das freundliche und helle Trauzimmer im historischen Rathaus in Neuffen befindet sich im 1. Stock und ist barrierefrei zugänglich. Das Trauzimmer verfügt über 20 Sitzplätze (inklusive Brautpaar und Trauzeugen). Insgesamt sind Hochzeitsgesellschaften bis maximal 30 Personen in diesem Trauzimmer möglich.

 

Trauzimmer Beuren

Das Trauzimmer im historischen alten Rathaus in Beuren bietet für die standesamtliche Trauung eine besondere Atmoshäre. Das Trauzimmer verfügt über 23 Sitzplätze (inkl. Brautpaar und Trauzeugen) und ist barrierefrei zugänglich.

Nach der Trauung kann bei gutem Wetter auch der Tiefhof vor dem Trauzimmer mit der schön
gestalteten Brunnenanlage zum Aufenthalt genutzt werden. 

 

Nürtinger Zimmer, Burg Hohenneuffen

Die standesamtlichen Trauungen finden im festlichen „Nürtinger Zimmer“ statt.
Mit seinen großzügigen Fensterfronten und dem Balkon bietet der Raum nicht nur ein stilvolles
Ambiente, sondern auch eine traumhafte Aussicht über die Region.

Die Trauungen werden ausschließlich an den unten genannten Terminen jeweils um 11:00 Uhr durchgeführt.

Angebotene Termine 2026:

27.03.2026 – reserviert
16.04.2026 - reserviert
21.05.2026 – reserviert
25.06.2026 - reserviert
23.07.2026 - reserviert
24.09.2026
08.10.2026

Das Standesamt Neuffener Tal erhebt für diese Location eine Zusatzgebühr in Höhe von
200,00 Euro. 

Für die Detailplanung steht Ihnen der Pächter der Burg Hohenneuffen, Pascal Vetter zur
Verfügung. Telefonnummer: 07025 2206

Hopfensaal im Haus Öschelbronn, Freilichtmuseum Beuren

Der Hopfensaal im historischen Haus Öschelbronn im Freilichtmuseum in Beuren bietet für
standesamtliche Trauungen ein besonderes Ambiente. Das Trauzimmer bietet Platz für bis zu 66 Personen und ist barrierefrei zugänglich. 

Die Trauungen werden ausschließlich an den unten genannten Terminen jeweils um 11:00 Uhr angeboten. 

Angebotene Termine 2026

24.04.2026
08.05.2026 - reserviert
19.06.2026
10.07.2026 - reserviert
25.09.2026 - reserviert
16.10.2026 - reserviert

Das Standesamt Neuffener Tal erhebt für diese Location eine Zusatzgebühr in Höhe von 150,00 Euro. 

Nähere Informationen finden Sie auch in den FAQs (PDF-Dokument, 303,07 KB)

Für die Detailplanung steht Ihnen der Besucherservice des Freilichtsmuseums Beuren zur
Verfügung. Telefonnummer: 07025 91190-9

Stadthalle Neuffen

Die Standesamtlichen Trauungen können in der Stadthalle Neuffen wahlweise in der stilvollen Lounge oder im großzügigen Foyer stattfinden. 

Die Lounge bietet Platz für bis zu 38 Personen und überzeugt durch ihr modernes, gemütliches Ambiente. 

Wer eine größere Gesellschaft einladen möchte, findet im Foyer der Stadthalle mit bis zu 68 Plätzen den passenden Rahmen für eine festliche Zeremonie.

Für das Jahr 2026 sind dort bis zu sechs standesamtlichen Trauungen möglich. 

Das Standesamt Neuffener Tal erhebt für diese Location eine Zusatzgebühr in Höhe von 50,00 Euro.

Bei schönem Wetter kann die angrenzende Terrasse für den Sektempfang und für Erinnerungsfotos genutzt werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Lounge oder den Festsaal im Anschluss an die Trauung auch für Ihre Feier zu buchen.

Nähere Informationen finden Sie auch in den FAQs.

Weitere Informationen zur Stadthallennutzung sowie der Miet- und Benutzungsordnung sowie die Anträge auf Überlassung finden Sie hier.

Sitzungssaal Kohlberg

Der Sitzungssaal im Rathaus in Kohlberg bietet Platz für 20-25 Personen. Dieses Trauzimmer ist nicht barrierefrei zugänglich. 

Namensführung in der Ehe

Neues Namensrecht seit 1. Mai 2025
Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein neues Namensrecht. 

Ehenamen - Erklärmöglichkeiten

  1. Beide Personen behalten ihren zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen
    (§ 1355 Absatz 1 Satz 3 BGB)
  2. Der Geburts-/ Familiennamen einer Person (gesamt oder gekürzt) wird gemeinsamer Ehename (§ 1355 Absatz 2 Ziffer 1 und 2 und Absatz 3 BGB)
  3. Beide Ehegatten erhalten einen Doppelnamen, gebildet aus den Namen beider Ehegatten
    (§ 1355 Absatz 2 Ziffer 3 BGB)
  4. Der Geburts-/ Familiennamen einer Person (gesamt oder gekürzt) wird gemeinsamer Ehename mit Begleitname (Voranstellung/ Anfügung) (§ 1355a Absatz 1 BGB)

Sofern ein Doppelname als Ehename gebildet wird, werden die herangezogenen Namen grundsätzlich mit einem Bindestrich verbunden.

Wünschen die Ehegatten keinen Bindestrich, so ist dies bei der Erklärung ausdrücklich zu bestimmen.

Sofern ein Begleitname zum Ehenamen bestimmt wird, werden die herangezogenen Namen grundsätzlich ohne Bindestrich verbunden.

Wünschen die Ehegatten den Begleitnamen mit einem Bindestrich zu verbinden, so ist dies bei der Erklärung ausdrücklich zu bestimmen (§ 1355a Absatz 1 Satz 4 BGB)

Ein Erklärvideo über die verschiedenen Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe finden Sie hier.

Heiraten im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie sich rechtzeitig in dem jeweiligen Land bei der für die Eheschließung zuständigen Stelle informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. 

Von deutschen Staatsangehörigen wird in manchen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse vorliegen. In dem Ehefähigkeitszeugnis sind beide Verlobte aufgeführt, dies bedeutet, dass wie bei einer Eheschließung in Deutschland die erforderlichen Dokumente und Urkunden von beiden Verlobten vorzulegen und zu prüfen sind. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

In Deutschland werden Ehen anerkannt, wenn sie im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden. Die Eheschließungsvoraussetzungen müssen vorliegen und die Ehe muss in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen Staat vorgeschrieben ist. (Ortsform)

Ausländische Heiratsurkunden werden im Inland möglicherweise erst nach einer amtlichen Überbeglaubigung durch die ausländische Behörde (Apostille) oder nach Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung anerkannt.

Zur Namensführung in der Ehe ist zubeachten, dass häufig noch in Deutschland auf dem Standesamt eine Erklärung abgegeben werden muss, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten, über die Namensführung in der Ehe, besteht.

Deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge sowie staatenlose Personen, können nach Eheschließung im Ausland die Nachbeurkundung im Eheregister beantragen. Dies hat den Vorteil, dass Sie dann eine deutsche Urkunde über die Eheschließung im Ausland haben in der auch gleichzeitig die Namensführung in der Ehe geregelt ist. Nähere Informationen über den Antrag auf Nachbeurkundung im Eheregister erhalten Sie beim Standesamt.

Checkliste: Vor der Hochzeit / nach der Hochzeit

Vor der Hochzeit:

Wenn Sie sich entschieden haben zu heiraten, tauchen nach der ersten Freude oft viele Fragen auf.

Eine standesamtliche Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin angemeldet werden. Wenn Sie zusätzlich eine kirchliche oder freie Trauung planen, wenden Sie sich dafür bitte direkt an Ihre Kirchengemeinde oder an einen freien Trauredner*in.

Wichtig: Eine kirchliche oder freie Trauung ersetzt die standesamtliche Eheschließung nicht. Rechtlich verheiratet sind Sie nur nach der Trauung beim Standesamt.

Gerne können Sie uns kontaktieren, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie für Ihre persönliche Eheschließungsanmeldung benötigen.

Wir haben für Sie eine kurze Checkliste erstellt, dieser können Sie entnehmen, was Sie in den 6 Monaten vor Ihrer Eheschließung beachten sollten:

Sechs Monate vor Ihrer Eheschließung

  • Termin zur Eheschließung wählen und mit Eltern, Freunden und gegebenenfalls Trauzeugen oder Trauzeuginnen abstimmen
     
  • Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Termin beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden.
    Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, erfahren Sie auf jedem Standesamt.
     
  • Wunschtermin beim Standesamt anfragen, vor allem in der „Hauptsaison“ (zwischen Mai und Oktober).
     
  • Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung werden Sie über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe unterrichtet und es wird ggf. gleich ein Traugespräch stattfinden.
    Hier wird mit Ihnen der Ablauf einer standesamtlichen Trauung besprochen.   
     
  • Bei einer kirchlichen Trauung: Besprechungstermin für die kirchliche Trauung vereinbaren.
    Erkundigen Sie sich, welche Vorbereitungen von Ihnen erwartet werden und welche Dokumente (z.B. Taufschein) Sie vorlegen müssen.
     
  • Wo soll gefeiert werden? Den Ort und vielleicht ein Hotel oder Restaurant auswählen. Lassen Sie sich Menüvorschläge unterbreiten und stellen Sie einen Kostenplan auf.
     
  • Vorläufige Gästeliste erstellen
 

Nach der Hochzeit:

Durch die Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.
Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen. Eine Auflistung finden Sie hier.

Bitte beachten: Konfettiwurf verboten!

Liebes Brautpaar,

wir möchten Sie bitten, ihre Hochzeitsgäste darüber zu informieren, dass bei einer standesamtlichen Trauung

- keine Konfettikanonen
- kein Reis
- keine Streublumen 
- oder ähnliche Materialien

abgefeuert oder geworfen werden dürfen!
Dies gilt für den gesamten Bereich um und am jeweiligen Standesamt des Standesamts Neuffener Tal.

Um dennoch eine schöne Kulisse für Ihre Fotos zu bilden, können Sie gerne Seifenblasen verwenden.

Wir weisen darauf hin, sollte dennoch etwas geworfen oder anderweitig Müll produziert werden, muss dieser vom Verursacher umgehend entfernt werden.
Sollte die Verschmutzung nicht komplett beseitig werden, würden wir es bedauern, dem Brautpaar die Reinigungskosten in Rechnung stellen zu müssen.  
Bitte bedenken Sie, dass jede Traugesellschaft ein sauberes Ambiente nach dem Ja-Wort verdient hat!