die Rentenversicherung zur Folge, dass einmal erworbene Ansprüche durch eine Zusammenrechnung der in- und ausländischen Versicherungszeiten nicht verloren gehen. Über die Höhe der erzielten Rente im Ausland [...] ndliche Auskünfte sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse und an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. [mehr]
Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Hochschule errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Hochschul [mehr]
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen und Bürger, die am Gerichtsverfahren teilnehmen. Werden Sie als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter ausgewählt, sind Sie verpfli [mehr]
gen Beschäftigungen ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung die Einzugsstelle. [...] Sozialversicherung anmelden. Die Anmeldung umfasst die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) ziehen [mehr]
möchten, beschäftigen. Vor allem sollten Sie sich über die Regelungen zur Krankenversicherung und Rente informieren. Hinweis: Auch an eine eventuell notwendige Sprachausbildung zur Vorbereitung auf die [mehr]
Auszubildende sind mit Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses automatisch in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Die Möglichkeit der Familienversicherung über die [mehr]
verbindlich. Rente ab 63 – damit keine Missver- ständnisse entstehen - zum 12-Punkteplan der FDP zur Konsolidierung des Haushalts: Hier muss folgendes richtiggestellt werden: Eine abschlagsfreie Rente mit 63 [...] Ihrer Region. Die Kosten werden, abhängig vom Einsatzgrund, von der Kranken- oder Pflegekasse, Rentenversicherung, Berufsgenossen- schaft oder dem Jugendamt übernom- men. Rufen Sie uns noch heute an. Wir be- [...] längst nicht mehr! Im Jahr 2024 kann man frühestens mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, aber auch nur derjenige, der wenigs- tens 45 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat oder Menschen [mehr]