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Bürgermeisterwahl 2026: Stadt Neuffen

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Bild des Rathauses
Hohen Neuffen
Rathaus
Hohenneuffen im Hintergrund und blaue Blumen im Vordergrund Rundherum Wiese
Obstbaumblüte Ast
Bürgermeisterwahl 2026

Vortext

Bürgermeisterwahl 2026

Die Amtszeit von Bürgermeister Matthias Bäcker endet am 31. Dezember 2026. Der Gemeinderat der Stadt Neuffen hat in seiner Sitzung vom 27. Januar 2026 den 11. Oktober 2026 als Wahltag nach § 47 Abs. 1 Gemeindeordnung bestimmt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am 25. Oktober 2026 statt. 

Allgemeine Informationen zur Bürgermeisterwahl finden Sie hier.

Hauptbereich

Hinweise zur Bürgermeisterwahl 2026

Kandidatenvorstellung

Im Rahmen der Bürgermeisterwahl am 11. Oktober 2026 erhalten die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber die Gelegenheit, sich in einer öffentlichen Kandidatenvorstellung vorzustellen. 

Es finden 2 Kandidatenvorstellungen statt:

  • Mittwoch, 23. September 2026 um 19 Uhr in der Stadthalle Neuffen
  • Donnerstag, 24. September 2026 um 19 Uhr im Bürgerhaus Kappishäusern

Die Moderation der anschließenden Podiumsdiskussion übernimmt die Nürtinger Zeitung, Bürgermeister Matthias Bäcker wird durch den Abend führen. 

Sie sind herzlich eingeladen. 

Stellenausschreibung

Die Stellenauschreibung für die Wahl des Bürgermeisters erfolgt am Freitag, den 10. Juli 2026 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf Montag, den 14. September 2026, 18:00 Uhr festgelegt. 

Wann kommt es zu einer Stichwahl?

Sollte am 11. Oktober 2026 kein Kandidat mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhalten, findet am 25. Oktober 2026 eine Stichwahl statt, bei der alle Wahlberechtigten erneut ihre Stimme abgeben können.

Eine erneute Wahlbenachrichtigung wird nicht versendet. Bitte bewahren Sie daher Ihre Wahlbenachrichtigung vom 11. Oktober 2026 auf und bringen Sie diese auch zur Stichwahl ins Wahllokal mit. In der Stichwahl treten die beiden Kandidaten an, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist derjenige, der in der Stichwahl die meisten Stimmen erhält.

Wahlrecht

Die Bürger der Stadt Neuffen wählen ihren Bürgermeister alle acht Jahre.

Wahlberechtigt sind bei der Bürgermeisterwahl

  • alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Neuffen haben
  • und im Wählerverzeichnis der Stadt Neuffen geführt werden.