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Bundestagswahl 2025
Alle vier Jahre wird der Deutsche Bundestag gewählt.
Die Neuwahl nach der Auflösung des Bundestags ist für den 23. Februar 2025 angesetzt.
Hier finden Sie umfangreiche Informationen sowie Antragsformulare zur kommenden Bundestagswahl von der Bundeswahlleiterin.
Die Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen in Form eines Briefes mit der Aufschrift "Amtliche Wahlbenachrichtigung" für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden durch die Deutsche Post zugestellt.
Damit die Zustellung möglich ist, bitten wir Sie um korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte persönlich oder unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07025 106-350 an das Bürgerbüro.
Die beantragten Briefwahlunterlagen können erst mit Eintreffen der Stimmzettel, voraussichtlich ab Montag, 10. Februar 2025, ausgegeben oder versendet werden. Der kurze Zeitraum ergbit sich aus den gesetzlichen Regelungen, weshalb mit dem Druck der Stimmzettel erst am 30. Januar 2025 begonnen werden kann, wenn endgültig entscheiden ist, welche Wahlvorschläge zugelassen sind.