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Bundestagswahl 2025: Stadt Neuffen

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Bundestagswahl 2025

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Bundestagswahl 2025

Alle vier Jahre wird der Deutsche Bundestag gewählt.

Die Neuwahl nach der Auflösung des Bundestags ist für den 23. Februar 2025 angesetzt.

Hier finden Sie umfangreiche Informationen sowie Antragsformulare zur kommenden Bundestagswahl von der Bundeswahlleiterin.

Die Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Die Wahlbenachrichtigungen in Form eines Briefes mit der Aufschrift "Amtliche Wahlbenachrichtigung" für die Bundestagswahl am 23. Februrar 2025 werden durch die Deutsche Post  zugestellt.

Damit die Zustellung möglich ist, bitten wir Sie um korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte persönlich oder unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07025 106-350 an das Bürgerbüro.

Weitere Hinweise zur Bundestagswahl 2025

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend mit der Deutschen Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Telefonnummer: 07025 106-350 , E-Mail.

Schablone für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122.

@ Badische Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K