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Landtagswahl 2026: Stadt Neuffen

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Bild des Rathauses
Hohen Neuffen
Rathaus
Hohenneuffen im Hintergrund und blaue Blumen im Vordergrund Rundherum Wiese
Obstbaumblüte Ast
Landtagswahl 2026

Vortext

Landtagswahl 2026

Alle fünf Jahre wird der Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hauptbereich

Hinweise zur Landtagswahl 2026

Vorläufige Wahlergebnis der Stadt Neuffen

Das vorläufige Wahlergebnis der Stadt Neuffen.

Weitere Darstellungen finden Sie hier.

Endgültiges Landesergebnis

- Pressemitteilung des Landeswahlleiterin -

Endgültiges Landesergebnis und die gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Landtagswahl 2026 festgestellt
Sitzung des Landeswahlausschusses am 27. März 2026

„Das endgültige Ergebnis hat das vorläufige Ergebnis vom Wahlsonntag bestätigt. Es gibt keine Änderungen in den prozentualen Zweitstimmenergebnissen der Parteien.“ Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilte nach den Feststellungen der Wahlausschüsse auf Wahlkreisebene das endgültige Wahlergebnis im Land, die Sitzverteilung sowie die Gewählten bei der Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 in Baden-Württemberg mit. Vorausgegangen war die Prüfung der Wahlergebnisse in den 70 Wahlkreisen des Landes.
Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis des Wahltags am 8. März 2026 ergaben sich lediglich geringfügige Abweichungen bei der Zahl der Wahlberechtigten, der Zahl der Wähler, den ungültigen und gültigen Stimmen sowie den Zweitstimmen der Parteien. Eine Änderung des Zweitstimmenanteils ist dabei für keine Partei festzustellen.
Von den in Baden-Württemberg 7.764.858 Wahlberechtigten haben 5.406.737 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 69,6 %. Bei der letzten Landtagswahl 2021 betrug diese 63,8 %. Per Briefwahl haben 1.936.352 Personen gewählt, was 35,8 % der Wählerinnen und Wähler entspricht. Von den abgegebenen Zweitstimmen waren 31.628 ungültig. Dies entspricht 0,6 %.

ausführliche Stimmverteilung (PDF-Dokument, 190,97 KB)

Wahlrecht

Die baden‐württembergische Bevölkerung wählt ihre Landtagsabgeordneten alle fünf Jahre.

Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden. 

Die Änderung des Alters für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre erfolgte mit der Reform des Landtagswahlgesetzes vom April 2022.

Infoposter der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg 

Wahlverfahren

Durch das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung sowie des Landtagswahlgesetzes wurde das Wahlrecht in Baden-Württemberg grundlegend neu gestaltet. Künftig verfügen die Wählerinnen und Wähler – ähnlich wie bei der Bundestagswahl – über zwei Stimmen: eine Erststimme für die Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.

Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Davon werden 70 über die Wahlkreise (Kreiswahlvorschläge) direkt gewählt, während die übrigen Sitze über die Landeslisten vergeben werden.

In jedem Wahlkreis entscheiden die Erststimmen darüber, welche Kandidatin oder welcher Kandidat das Direktmandat erhält. Gewählt ist die Person mit den meisten Erststimmen. Für die Verteilung der Sitze über die Landeslisten werden sämtliche gültigen Zweitstimmen einer Partei im Land zusammengezählt.

An der Sitzverteilung über die Landeslisten nehmen nur jene Parteien teil, die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen landesweit erreichen.