Ihr Arbeitgeber zieht bei jeder monatlichen Lohnzahlung die Einkommensteuer direkt von Ihrem Arbeitslohn ab. Dieser Teil der Einkommensteuer heißt daher Lohnsteuer. Arbeitslohn sind beispielsweise Bar [mehr]
Sie können bestimmte Ausgaben von der Einkommensteuer absetzen. Höhe: 20% Ihrer Ausgaben, maximal 510 Euro bei geringfügigen Beschäftigungen 4.000 Euro bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung [mehr]
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen [mehr]
Sie möchten Krankentransporte betreiben oder Ihren schon genehmigten Krankentransportbetrieb ändern oder erweitern? Dann müssen Sie vor Beginn des Betriebs beziehungsweise der Änderung oder Erweiterun [mehr]
Eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ohne einen konkreten Anspruch kommt in Betracht, wenn an der Einbürgerung ein öffentliches Interesse besteht. Diese "Ermessenseinbürgerung" können [mehr]
Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Hochschule errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Hochschul [mehr]