Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben: Wurden Sie vor 1947 geboren, lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Wurden Sie 1947 bis 196 [mehr]
Sind Sie noch verheiratet, leben aber getrennt? Dann kann die eine Person von der anderen bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen. Das Gleiche gilt, wenn Sie noch in einer ein [mehr]
Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen [mehr]
Die Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder beginnt mit der Geburt des Kindes. Sie dauert dem Grunde nach lebenslang fort, solange das Kind bedürftig ist und die Eltern leistungsfähig sind. Die U [mehr]
Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern. Hierzu wurden im Vorfeld identifizierte Digitalisierungstheme [mehr]
Können Sie sich als Eltern nicht einigen, ist das Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle. Es berät Sie oder vermittelt Sie an weitere Beratungsstellen. Erst wenn diese Bemühungen gescheitert sind, sollten [mehr]
Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können, auch nicht mithilfe der Pflegeversicherung, haben Sie Anspruch auf "Hilfe zur Pflege". Leistungen der Hilfe zur [mehr]
Dieser gilt insbesondere auf Umsätze für den menschlichen Grundbedarf (z.B. die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Veranstaltungen, Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr) sowie den Steuersatz [mehr]
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu f [mehr]
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahl [mehr]