Der Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung bietet Informationen über Nutztiere und deren Haltung in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Daneben werden Themen wie beispielsweise Gesundheit, Fütterung [mehr]
Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren. Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten [mehr]
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Haltung von Tieren ihren natürlichen Bedürfnissen und ihrer Art entsprechen muss. Für Pferde bedeutet das: täglich eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit, d [mehr]
Die Haltung von Kaninchen als Heimtiere erfreut sich großer und immer noch zunehmender Beliebtheit. Kaninchen werden oft für pflegeleichter gehalten, als sie wirklich sind. Wie bei anderen Heimtieren [mehr]
Als Heimtiere gelten Tiere, die in der Obhut des Menschen leben und nicht der wirtschaftlichen Nutzung dienen. Hund, Katze, Meerschweinchen oder Wellensittich werden von vielen Menschen als Familienmi [mehr]
Neben dem Tierschutzgesetz gibt es in Deutschland weitere Gesetze und Verordnungen, die den Schutz bestimmter Tiere (zum Beispiel Nutztiere, Legehennen oder Hunde) sicherstellen oder bestimmte Bereich [mehr]
Es ist unter anderem verboten, von einem Tier Leistungen zu verlangen, die es körperlich nicht in der Lage ist zu erbringen oder durch die ihm Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, bei einem Tier Dop [mehr]
Heimtiere sind Tiere, die von Menschen im häuslichen Umfeld aus Liebhaberei gehalten werden. Neben domestizierten Haustieren wie Hunden, Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen werden auch zahlreiche W [mehr]
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden. Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der [mehr]
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz in Artikel 20a verankert. Damit wurde eine lange Diskussion über den Rang des Tierschutzes im Verfassungsgefüge abgeschlossen. Dieses Kapitel [mehr]