eigenen Interesse von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten. Diese unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamente [mehr]
Eine Unterhaltszahlung nach einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft soll den Lebensstandard, der vor einer Trennung bestanden hat, aufrechterhalten. Der jeweilige Unterhalt richtet si [mehr]
Schriftstücks, welches Ihren Letzten Willen enthält. Die Notarin oder der Notar wird Sie umfassend beraten und Ihnen bei der individuellen Abfassung Ihres Testaments helfen. Bei einem offenen Testament nimmt [mehr]
Notar hinzuzuziehen. Diese können Sie über Ihre erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten umfassend beraten. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Wille im Todesfall zutreffend ermittelt und umgesetzt werden [mehr]
Die Scheidung beziehungsweise die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beendet Ihre Ehe oder Ihre Lebensgemeinschaft durch einen gerichtlichen Beschluss. Nach deutschem Recht kann eine Eh [mehr]
Vertrauensperson darf an allen Sitzungen des Betriebs- oder Personalrats und an deren Ausschüssen beratend teilnehmen. Das Teilnahmerecht gilt auch für Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses. Die Rechtsstellung [mehr]
sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt in jedem Fall sehr zeitnah nach dem Todesfall beraten, welche Möglichkeit - Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft - für Sie wirtschaftlich günstiger [mehr]