Die Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder beginnt mit der Geburt des Kindes. Sie dauert dem Grunde nach lebenslang fort, solange das Kind bedürftig ist und die Eltern leistungsfähig sind. Die U [mehr]
n oder Aktiengesellschaften). Die unternehmensverbundene Stiftung ist nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zulässig. Unzulässig sind unternehmensverbundene Stiftungen, die Unternehmen [...] Unternehmensleitung getrennt sind. Für unternehmensverbundene Stiftungen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Landesstiftungsgesetze wie für andere Arten von Stiftungen auch. Unter bestimmten [mehr]
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbole [mehr]
Kein Arbeitgeber darf Jugendliche ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen. Vor dem Eintritt ins Berufsleben müssen Jugendliche sich daher von einem Arzt oder einer Är [mehr]
Wenn ein Kind keinen (rechtlichen) Vater hat, können die Mutter, das Kind oder der biologische Vater die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Wird die Vaterschaft festgestellt, entsteht ab Rech [mehr]
Wochenendseminare, mehrtägige Veranstaltungen, Exkursionen oder Aktionsstände, die allen Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württembergs offenstehen. [mehr]
Pflegeeltern können den Verbleib des Pflegekindes in ihrer Familie beantragen, wenn die leiblichen Eltern es zu sich nehmen möchten. Das Familiengericht kann den Verbleib bei den Pflegeeltern von Amts [mehr]
befristet oder auf Dauer verboten werden. Die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter oder Bürgermeisterämter der Stadtkreise) überwachen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Personen und Betriebe, die [mehr]
Sie planen ein Projekt, mit dem der europäische Gedanke gefördert werden soll? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss des Landes erhalten. Die Europäische Union ist [mehr]