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Abfuhr & Gebühren: Stadt Neuffen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung

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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Abfuhr & Gebühren

Vortext

Abfuhrturnus

Die Müllabfuhr findet im gesamten Stadtgebiet (auch in Kappishäusern) zweiwöchentlich dienstags im Wechsel von Hausmüll und Abfuhr der Biotonne statt. In den Monaten Juni, Juli, August und September wird die Biotonne wöchentlich geleert, der "Gelbe Sack" / die "Gelbe Tonne" wird alle zwei Wochen freitags abgeholt. Die Papiertonne wird vierwöchentlich freitags bzw. samstags geleert.

Hauptbereich

Restmüll und Biotonne

Firma ALBA Süd GmbH & CoKG
Anton-Schmidt-Straße 25
71332 Waiblingen
Telefonnummer: 07151 17130
E-Mail schreiben
stuttgart.alba.info

"Gelber Sack"/"Gelbe Tonne"

Fa. Remondis GmbH & Co. KG
Niederlassung Stuttgart
Leintelstraße 5
73262 Reichenbach a.d.Fils
Telefonnummer: 07153 98450
E-Mail schreiben
www.remondis-sued.de

Papiertonne

Fa. ALBA Stuttgart GmbH
Anton-Schmidt-Straße 25
71332 Waiblingen
Telefonnummer: 07151 17130
E-Mail schreiben
stuttgart.alba.info

Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte

Fa. Heilemann GmbH
Bosslerstraße 27 - 31
73240 Wendlingen am Neckar
Telefonnummer: 07024 400-0
www.heilemann-entsorgung.de

Müllgebühren

Mit der Anmeldung werden Sie automatisch zur Zahlung der Abfallgebühr vorgemerkt. Zuständig für die Müllabfuhr ist der Landkreis Esslingen. Maßstab für die Abfallgebühr ist die Größe und Leerungshäufigkeit der grauen Restmülltonne. Die Mülltonnen werden wahlweise alle zwei oder vier Wochen geleert. Sollte einmal mehr Müll anfallen, können hierfür Restmüllsäcke bei der Kreissparkasse gekauft werden.

Die Biotonne erhalten Grundstücksbesitzer oder die Hausverwaltung auf Antrag beim Abfallwirtschaftsbetrieb Esslingen. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder im Internet gestellt werden. Die Gebühr für die Biotonne berechnet sich nach der Größe des Behälters. Der „Gelbe Sack“/die „Gelbe Tonne“ wird kostenlos abgeholt. Die Papiertonne wird kostenlos geleert.