Vortext
Heiraten beim Standesamt Neuffener Tal
„Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.“
(Sören Kierkegaard)
Wer den Bund fürs Leben schließen möchte, sollte rechtzeitig mit den Planungen beginnen. Schließlich sind vor, während und nach der standesamtlichen Trauung viele Formalitäten zu erledigen.
Die wichtigsten Informationen zu den möglichen Räumlichkeiten, einer standesamtlichen Trauung in unserem Bezirk erhalten Sie hier.
Hauptbereich
Die standesamtliche Trauung
Vor Ihrer standesamtlichen Trauung benötigen Sie eine Anmeldung der Eheschließung.
Diese wird immer an Ihrem Wohnsitzstandesamt durchgeführt.
Für Ihre notwendigen Unterlagen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Standesamt.
Für die Gemeinden Neuffen, Beuren und Kohlberg ist das Standesamt Neuffener Tal mit seinem Sitz in Neuffen, Paulusstraße 2 zuständig.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch oder per Email.
Wir senden Ihnen anschließend eine Auflistung mit den von Ihnen erforderlichen Unterlagen zu.
Diese geben Sie bitte bei uns / Ihrem Wohnsitzstandesamt ab. Nach der Überprüfung Ihrer Unterlagen wird mit Ihnen ein Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung vereinbart.
Eine Anmeldung der Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig, bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen.
Eine Reservierung des Wunschtrautermins ist erst mit der Anmeldung Ihrer Eheschließung möglich. Ihre Eheschließung selbst kann auch bei einem anderen Standesamt, als dem des Wohnsitzes stattfinden.
Kosten:
- 65,00 € für die Anmeldung der Eheschließung
- 110,00 € für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
- 130,00 € für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung und
Befreiungsverfahren - 45,00 € für die Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung
- 45,00 € zusätzlich, wenn Ihre Eheschließung nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt stattfindet
- 20,00 € für jede Urkunde bzw. beglaubigter Registerausdruck
- 210,00 € zusätzlich für Samstagstrauungen
- 150,00 € zusätzlich für das Freilichtmuseum
- 200,00 € zusätzlich für die Burg Hohenneuffen
Wo können wir heiraten?
Wer beim Standesamt Neuffener Tal den Bund fürs Leben schließen möchte, kann zwischen verschiedenen Räumlichkeiten wählen.
Auch nach der Zusammenlegung der Standesämter am 01.07.2023, besteht weiterhin für Sie als Brautpaar die Möglichkeit, in Ihrem Wohnort heiraten zu können.
In unseren 3 Gemeinden stehen Ihnen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
Neuffen:
- Trauzimmer im Rathaus, 20 Sitzplätze, max. 25 - 30 Personen, barrierefrei
- Nürtinger Zimmer, Burg Hohenneuffen
- hier fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 200,00 Euro an
- Für die Detailplanung steht Ihnen der Pächter der Burg Hohenneuffen, Pacal Vetter zur Verfügung. Telefonnummer: 07025 2206
- Die Trauungen auf der Burg Hohenneuffen finden ausschließlich zu den unten genannten Terminen um 11 Uhr statt.
- Für das Jahr 2025 werden folgende Termine angeboten:
- 28.03.2025
- 22.05.2025 - reserviert
- 05.06.2025 - reserviert
- 10.07.2025
- 07.08.2025
- 18.09.2025
- 16.10.2025
Beuren:
- Trauzimmer im Rathaus, 23 Sitzplätze, barrierefrei
- Hopfensaal im Haus Öschelbronn, Freilichtmusum Beuren, barrierefrei, bis 66 Personen
- hier fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 150,00 Euro an
- Die Trauungen finden ausschließlich zu den unten genannten Terminen um 11 Uhr statt.
- Für die Detailplanung steht Ihnen der Besucherservice des Freilichtsmuseums Beuren zur Verfügung. Telefonnummer: 07025 91190-90
- Nähere Informationen finden Sie auch in den FAQs (PDF-Datei)
- Für das Jahr 2025 werden folgende Termine angeboten:
- 11.04.2025
- 16.05.2025
- 06.06.2025 - reserviert
- 18.07.2025
- 10.10.2025
Kohlberg:
- Sitzungssaal im Rathaus, 20-25 Personen; nicht barrierefrei
Wann können wir heiraten?
Eheschließungen sind nach Absprache zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.
Montag, Dienstag, und Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch hat das Standesamt geschlossen
Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Neuffen, Beuren und Kohlberg werden Samstage für Trauungen angeboten.
Für das Jahr 2025 werden folgende Samstagstermine angeboten:
15.03.2025
05.04.2025
10.05.2025 - reserviert
20.09.2025
18.10.2025
06.12.2025
Die Uhrzeit wird ebenfalls vom Standesamt Neuffener Tal festgelegt. Die Trauorte werden ausschließlich das Trauzimmer im Rathaus Neuffen und Beuren sein. Die Zusatzgebühr beträgt 210 Euro.
Bilder der Trausäle
Namensführung in der Ehe
Grundsätzlich führt in der Ehe jeder Ehegatte seinen Namen nach dem Recht des Staates, dem er angehört. Gehört ein Ehegatte mehreren Staaten an (Mehrstaater), so ist das Recht des Staates maßgebend, mit dem er am engsten verbunden ist; ist er auch Deutscher, so unterliegt er deutschem Recht (Art. 5 und Art. 10 Abs. 1 EGBGB).
Ist ein Ehegatte oder sind beide Ehegatten Ausländer oder Mehrstaater so können die Ehegatten durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten bei oder nach der Eheschließung für ihre künftige Namensführung das Recht des Staates wählen, dem einer der Ehegatten angehört; dies gilt auch, wenn ein Ehegatte Deutscher ist. Sind beide Ehegatten Ausländer und hat mindestens ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so können die Ehegatten auch deutsches Recht für ihre Namensführung wählen; dies gilt auch, wenn die Ehegatten eine gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (Art. 10 Abs.2 EGBGB).
Die Frage, ob die Heimatbehörden eines Ausländers dessen Erklärung zugunsten des Rechtes eines anderen Staates anerkennen, sollten ausländische Verlobte zuvor mit einer zuständigen Behörde ihres Heimatstaates abklären.
Kommt deutsches Recht zur Anwendung, so haben die Ehegatten folgende Wahlmöglichkeiten:
• Gemeinsame Ehenamensbestimmung:
Nach § 1355 BGB sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einzutragen ist. Möglich ist auch den von einem der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung geführten Namen zum Ehenamen zu bestimmen, also auch der in einer früheren Ehe erworbene Ehename oder auch ein durch Hinzufügung eines Namens zum früheren Ehenamen gebildeter Doppelname. Eine einmal erfolgte Bestimmung des Ehenamens kann während des Bestehens der Ehe nicht mehr widerrufen werden. Eine Ehenamensbestimmung kann auch noch nach der Eheschließung erfolgen.
• Voranstellung oder Anfügung:
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den bei der Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. In diesem Fall kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung ist an keine Frist gebunden. Sie kann bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann aber nicht mehr möglich.
• Keine Ehenamensbestimmung:
Wird kein Ehename bestimmt, behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen (getrennte Namensführung). Es besteht aber die Möglichkeit während der Ehe jederzeit noch einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen, oder aber, solange noch kein gemeinsamer Ehename bestimmt ist, auch einen durch Vorehe erworbenen Ehenamen durch Wiederannahme des Geburtsnamens "abzulegen".
Heiraten im Ausland
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie sich rechtzeitig in dem jeweiligen Land bei der für die Eheschließung zuständigen Stelle informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen.
Von deutschen Staatsangehörigen wird in manchen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse vorliegen. In dem Ehefähigkeitszeugnis sind beide Verlobte aufgeführt, dies bedeutet, dass wie bei einer Eheschließung in Deutschland die erforderlichen Dokumente und Urkunden von beiden Verlobten vorzulegen und zu prüfen sind. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
In Deutschland werden Ehen anerkannt, wenn sie im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden. Die Eheschließungsvoraussetzungen müssen vorliegen und die Ehe muss in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen Staat vorgeschrieben ist. (Ortsform)
Ausländische Heiratsurkunden werden im Inland möglicherweise erst nach einer amtlichen Überbeglaubigung durch die ausländische Behörde (Apostille) oder nach Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung anerkannt.
Zur Namensführung in der Ehe ist zubeachten, dass häufig noch in Deutschland auf dem Standesamt eine Erklärung abgegeben werden muss, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten, über die Namensführung in der Ehe, besteht.
Deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge sowie staatenlose Personen, können nach Eheschließung im Ausland die Nachbeurkundung im Eheregister beantragen. Dies hat den Vorteil, dass Sie dann eine deutsche Urkunde über die Eheschließung im Ausland haben in der auch gleichzeitig die Namensführung in der Ehe geregelt ist. Nähere Informationen über den Antrag auf Nachbeurkundung im Eheregister erhalten Sie beim Standesamt.
Checkliste: Vor der Hochzeit / nach der Hochzeit
Vor der Hochzeit:
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, sich das Ja-Wort zu geben, kommen Ihnen nach der ersten Freude sicherlich einige Fragen in den Kopf.
Eine standesamtliche Eheschließung kann 6 Monate vorher angemeldet werden. Sollten Sie anschließend eine kirchliche oder freie Trauung planen, wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Kirchengemeinde oder an einen freien Trauredner.
Eine kirchliche oder freie Trauung löst das Standesamt nicht ab.
Um gesetzlich verheiratet zu sein, kommen Sie leider nicht um das Standesamt drum rum.
Gerne dürfen Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um ein Merkblatt für die erforderlichen Unterlagen zur Eheanmeldung anzufordern.
Wir haben für Sie eine kurze Checkliste erstellt, dieser können Sie entnehmen, was Sie in den 6 Monaten vor Ihrer Eheschließung beachten sollten:
Sechs Monate vor Ihrer Eheschließung
- Termin zur Eheschließung wählen und mit Eltern, Freunden und gegebenenfalls Trauzeugen oder Trauzeuginnen abstimmen
- Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Termin beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden.
Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, erfahren Sie auf jedem Standesamt.
- Wunschtermin beim Standesamt anfragen, vor allem in der „Hauptsaison“ (zwischen Mai und Oktober).
- Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung werden Sie über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe unterrichtet und es wird ggf. gleich ein Traugespräch stattfinden.
Hier wird mit Ihnen der Ablauf einer standesamtlichen Trauung besprochen.
- Bei einer kirchlichen Trauung: Besprechungstermin für die kirchliche Trauung vereinbaren.
Erkundigen Sie sich, welche Vorbereitungen von Ihnen erwartet werden und welche Dokumente (z.B. Taufschein) Sie vorlegen müssen.
- Wo soll gefeiert werden? Den Ort und vielleicht ein Hotel oder Restaurant auswählen. Lassen Sie sich Menüvorschläge unterbreiten und stellen Sie einen Kostenplan auf.
- Vorläufige Gästeliste erstellen
Nach der Hochzeit:
Durch die Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.
Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen. Eine Auflistung finden Sie hier (PDF-Datei)
Bitte beachten: Konfettiwurf verboten!
Liebes Brautpaar,
wir möchten Sie bitten, ihre Hochzeitsgäste darüber zu informieren, dass bei einer standesamtlichen Trauung
- keine Konfettikanonen
- kein Reis
- keine Streublumen
- oder ähnliche Materialien
abgefeuert oder geworfen werden dürfen!
Dies gilt für den gesamten Bereich um und am jeweiligen Standesamt des Standesamts Neuffener Tal.
Um dennoch eine schöne Kulisse für Ihre Fotos zu bilden, können Sie gerne Seifenblasen verwenden.
Wir weisen darauf hin, sollte dennoch etwas geworfen oder anderweitig Müll produziert werden, muss dieser vom Verursacher umgehend entfernt werden.
Sollte die Verschmutzung nicht komplett beseitig werden, würden wir es bedauern, dem Brautpaar die Reinigungskosten in Rechnung stellen zu müssen.
Bitte bedenken Sie, dass jede Traugesellschaft ein sauberes Ambiente nach dem Ja-Wort verdient hat!