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Standesamt Neuffener Tal: Stadt Neuffen

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Standesamt Neuffener Tal

Vortext

Standesamt Neuffener Tal

Das Standesamt begleitet jeden Menschen von der Geburt über die Hochzeit bis zum Tod. Jeder wichtige Schritt wird hier festgehalten und beurkundet. Neben Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen gehören Kirchenaustritte, sowie behördliche Namensänderungen zur Aufgabenpalette des Standesamtes. Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen des Standesamtes finden Sie unten.

Hauptbereich

Geburt

Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind anmelden. Wenn Sie im Krankenhaus entbinden, erledigen Sie diese Anmeldung direkt im Krankenhaus. Bei einer Hausgeburt dürfen Sie zum Standesamt kommen. Je nach persönlicher Situation bzw. Familienstand der Eltern, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu direkt im Krankenhaus oder beim zuständigen Standesamt. 

Vaterschaftsanerkennung:
Die Vaterschaftsanerkennung bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist eine höchstpersönliche Erklärung. Sie kann beim zuständigen Jugendamt, Standesamt oder Notar abgegeben werden. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit der zuständigen Behörde.

Gemeinsame Sorge:
Soll neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine gemeinsame Sorge der Eltern für das Kind begründet werden, setzen Sie sich bitte mit dem Kreisjugendamt in Esslingen in Verbindung. Dort kann die Vaterschaftsanerkennung gleichzeitig mit der gemeinsamen Sorge für das Kind erklärt werden. 

Neues Kindesnamensrecht seit 1. Mai 2025:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein neues Namensrecht.

Hier finden Sie ein entsprechendes Erklärvideo für die verschiedenen Möglichkeiten zum Kindesnamensrecht.

Eheschließung

Trautermine, Gebühren und Informationen finden Sie unter der Rubrik Heiraten im Neuffener Tal.

Sterbefall

Für die Beurkundung des Sterbefalls ist die Gemeinde des Sterbeortes zuständig. Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime und andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall beim Standesamt schriftlich an.

Bei einem Haussterbefall zeigt in der Regel das Bestattungsunternehmen, das von den Angehörigen beauftragt wird, den Sterbefall beim Standesamt an.

Der Sterbefall kann auch von den Angehörigen persönlich beim Standesamt angezeigt werden.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden ausgestellt.

Für Fragen und Informationen sind wir gerne für Sie da. 

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist persönlich beim Standesamt zu erklären. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich. 

Gebühren:
Die Gebühr für die Kirchenaustrittserkärung beträgt gem. Verwaltungsgebührensatzung 25,00 €.

Hinweis:
Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Kinder ab 12 Jahren müssen zudem persönlich anwesend sein und einwilligen.

Hinweise zur Beantragung von Personenstandsurkunden

Personenstandsregister werden vom Standesamt nur innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen geführt:

  • Geburtenregister: bis zu 110 Jahre
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: bis zu 80 Jahre
  • Sterberegister: bis zu 30 Jahre

Innerhalb dieser Fristen stellt das Standesamt Urkunden und Auskünfte aus.

Für ältere Einträge wenden Sie sich bitte an das zuständige Gemeinde- oder Kreisarchiv.

Urkundenantrag:
Sie können Ihre Urkunde auf folgenden Wegen beantragen:

  • persönlich
  • telefonisch unter Telefonnummer: 07025 106-360
  • schriftlich
  • per E-Mail
  • Online

Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • Vor- und Nachname (ggf. Geburtsname)
  • Geburtsdatum und -ort
  • aktuelle Anschrift
  • Telefonnummer für Rückfragen

Für Heirats- oder Sterbeurkunden benötigen wir zusätzlich das Datum und den Ort des jeweiligen Ereignisses.

Persönliche Abholung:
Sie können Ihre Urkunde direkt beim Standesamt Neuffener Tal beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bringen Sie dazu bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Versand per Post:
Wenn Sie die Urkunde per Post erhalten möchten, überweisen Sie bitte die Gebühr im Voraus.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung den Begriff „Urkunde“ sowie den vollständigen Namen der betreffenden Person an. Nach Zahlungseingang senden wir die Urkunde direkt an den Urkundeninhaber.

Gebühren:

  • Urkunde oder beglaubigte Abschrift: 20,00 Euro
  • zusätzlich 2,00 Euro für den Versand