Vortext
Informationen zu Corona (SARS-CoV-2 / COVID 19)
Aktuelle Fallzahlen und Inzidenzen für den Landkreis Esslingen und alle weiteren Landkreise in Baden-Württemberg:
Montags bis freitags veröffentlicht das Landesgesundheitsamt einen Tagesbericht zu COVID-19 mit epidemiologischen Daten zur aktuellen Lage. Am Donnerstag erscheint ein ausführlicher Lagebericht. Diese Berichte können Sie beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg abrufen.
Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzen für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg finden Sie weiterhin auf dem Corona-Dashboard des Gesundheitsatlas Baden-Württemberg.
Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg können Sie hier einsehen.
Pandemieradar des Robert Koch-Institut (RKI)
More Information in different languages - Weitere mehrsprachige Informationen zu CORONA gibt es auf der Seite des Amt für Flüchtlingshilfe und der Integrationsbeauftragten des Sozialministeriums.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg können Sie hier (PDF-Datei)einsehen. Über den nachfolgenden Link sind weitergehende Informationen zur Anwendung und Auslegung zu erhalten. Die Corona-Regeln auf einen Blick können Sie hier (PDF-Datei)einsehen.
FAQ und weitergehende Informationen erhalten Sie über diesen Link.
Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet und Lockerung bei den Absonderungsregeln beschlossen. Die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen ist seit 16. November 2022, in Kraft.
Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.
Nähere Information können Sie in der CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen (PDF-Datei) nachlesen.
Hauptbereich
Baden-Württemberg ändert Corona-Verordnung
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Land befindet sich im Übergang von Pandemie zu Endemie / Stufenweises Vorgehen bei der Rücknahme von Einschränkungen hat sich bewährt“
Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben.
Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft. „Das Land befindet sich im Übergang von der Pandemie in die Endemie“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. „Bei der Rücknahme von Einschränkungen haben wir in Baden-Württemberg ein stufenweises Vorgehen verfolgt, das hat sich bewährt. Auch in Zukunft werden wir das Infektionsgeschehen im Land aufmerksam beobachten, um bei Bedarf schnell reagieren zu können.“
Grundsätzlich gab es zuletzt nur noch wenige Corona-Einschränkungen durch das Land. Baden-Württemberg hatte beispielsweise als eines der ersten Bundesländer schon vergangenes Jahr im November die Isolationspflicht gelockert. Weitere Corona-Regeln – zum Beispiel die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen – liegen in der Regelungskompetenz des Bundes. Gleiches gilt für die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie gelten daher auch in Baden-Württemberg weiter.
Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird weiterhin empfohlen, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat im Gleichlauf mit der Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Corona-Testverordnung
Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 25. November 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben zum Schutz vulnerabler Personengruppen weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Die Ansprüche bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Zur Abwicklung der bis zum 28. Februar 2023 erbrachten Leistungen wird die Coronavirus-Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:
- Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“).
Alle wichtigen Informationen zur TestV finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums
Corona und Pflege: Erneute Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bis April 2023
Das Bundesministerium hat die Corona-Sonderregelungen (PDF-Datei) für pflegende Angehörige bis zum 30. April 2023 verlängert. Pflegende Angehörige sind weiterhin einer besonderen Belastung ausgesetzt. „Pflegebedürftige und ihr Umfeld fühlen sich von der Politik alleingelassen. Die Verlängerung einiger weniger Maßnahmen wird der besonderen Belastung der häuslichen Pflege nicht gerecht. Wo sind die Akuthilfen, die den Alltag tatsächlich erleichtern?“, so Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe.
Die aktuellen Sonderregelungen im Überblick:
- Verlängerter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Weiterhin werden 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei coronabedingten Versorgungsengpässen gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
- Erweiterte Verwendung der Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro: Diese können noch flexibler für die Inanspruchnahme anderer Hilfen eingesetzt werden, beispielsweise für nachbarschaftliche Hilfe.
- Kürzere Ankündigungsfrist bei der Familienpflegezeit: 10 Arbeitstage statt 8 Wochen.
Die Sonderregelungen behalten bis 30. April 2023 ihre Gültigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des BMFSFJ.
Testzentrum Neuffener Tal
PCR-Tests auch in der Stadt-Apotheke Nürtingen möglich
Die Stadt-Apotheke Nürtingen bietet ab sofort PCR-Tests an. Da die Tests im eigenem Labor durchgeführt und ausgewertet werden, können die Ergebnisse bereits nach 3-6 Stunden mitgeteilt werden.
Die Test können kostenlos angeboten werden, sofern ein Anspruchsgrund hierfür vorliegt (z.B. wenn ein Antigen-Schnelltest positiv war oder eine haushaltsangehörige Person positiv getestet wurde). Das Personal ist auch im Umgang mit Kita- und Schulkindern geschult. Sofern kein Berechtigungsgrund vorliegt, kann ein PCR-Test auch auf Selbstzahlerbasis in Anspruch genommen werden (69,- € pro Test).
Genauere Informationen zum Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test finden Sie auf der Homepage. Hierüber können auch die Termine gebucht werden.
Impfkonzeption Baden-Württemberg
Ab Januar liegen Corona-Impfungen ganz bei den Arztpraxen und Apotheken
Gesundheitsminister Manne Lucha: „So wie bei anderen Impfungen auch können Ärzte, Zahnärzte und Apotheken den Bedarf nun vollständig abdecken“.
KVBW-Vorstandsmitglied Dr. Johannes Fechner: „Die niedergelassene Ärzteschaft hat bereits Millionen Impfungen vorgenommen und ist daher bestens dafür gerüstet, auch künftig gegen Corona zu impfen“
Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken übernehmen vom 1. Januar 2023 an alle Corona-Schutzimpfungen in Baden-Württemberg. Impfstützpunkte und Mobile Impfteams des Landes, die bislang noch in den Stadt- und Landkreisen tätig sind, werden dann nicht mehr benötigt. Das kündigte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (25. November) in Stuttgart an.
„Wir befinden uns in einer deutlich anderen Situation als in den beiden letzten Corona-Wintern“, sagte Minister Lucha. „Bisher haben die Impfstützpunkte und ihre Mobilen Teams das Angebot der Regelversorgung noch ergänzt, um einen erhöhten Bedarf nach den Impfungen abzufangen. So wie bei anderen Impfungen auch kann die Regelversorgung den Bedarf nun vollständig abdecken – und die Impfungen sind bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie bei Betriebsärzten ohnehin in besten Händen. Daneben bieten mittlerweile auch Apotheken und Zahnärztinnen und -ärzte Corona-Impfungen an. Damit ist sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg an eine Impfung kommen.“
KVBW-Vorstandsmitglied Dr. Johannes Fechner betonte: „Die Arztpraxen in Baden-Württemberg ermöglichen seit Beginn der Pandemie eine niedrigschwellige, wohnortnahe Versorgung. Allein 2021 wurden in den Praxen 9,8 Millionen Impfungen verabreicht. Die Niedergelassenen haben mit enormem Engagement, vielen Überstunden und kreativen Ideen und Aktionen in den vergangenen drei Jahren die Versorgung aufrechterhalten und Impfzweifler zu überzeugen versucht. Impfwillige sind bei der Hausärztin oder dem Facharzt an der richtigen Stelle.“
Großer Dank an alle Beteiligten
Gesundheitsminister Manne Lucha dankte allen Beteiligten an der Impfkampagne des Landes: „Rund zwei Jahre lang waren die Impfzentren und nach deren Schließung die Impfstützpunkte zusammen mit den Mobilen Impfteams ein zentraler Baustein in der Pandemie-Bekämpfung. Mit ihnen haben wir ein flächendeckendes, niederschwelliges Impfen für sehr viele Menschen in sehr kurzer Zeit möglich gemacht“, sagte er. „Die Mobilen Impfteams haben die Impfungen direkt zu den vulnerabelsten Menschen in Pflegeeinrichtungen und Wohnheime gebracht. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund elf Millionen Corona-Impfungen haben die Zentren, die Impfeinheiten und die Mobilen Teams verabreicht. Für diese hervorragende Leistung bedanke ich mich herzlich bei allen Beteiligten und bei den Stadt- und Landkreisen, die als unsere Partner die Organisation vor Ort übernommen und dafür gesorgt haben, dass alles reibungslos funktioniert.“
Impfkoordinatoren in Stadt- und Landkreisen begleiten Impfgeschehen
Minister Lucha ergänzte, dass das Land seit dem 1. April 2022 in den Stadt- und Landkreisen je eine Stelle für Impfkoordinatoren finanziert, die das Geschehen bis 31. März 2023 engmaschig begleiten. Als Schnittstelle zur Ärzte- und Apothekerschaft vor Ort behalten sie das Terminangebot und die Nachfrage in den Kreisen im Blick. So können sie auf mögliche wachsende Bedarfe, etwa im Fall eines wieder anziehenden Infektionsgeschehens, frühzeitig reagieren.
Pflegeeinrichtungen haben Impf-Koordinierungspersonen
Impfinfrastruktur hat das Land zuletzt vorgehalten, um die Impfungen der vulnerabelsten Personen, etwa in Pflegeeinrichtungen, sicherzustellen. Aber auch diese Einrichtungen sind nun ausreichend über die Regelstruktur versorgt. Seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im September sind voll- und teilstationäre Einrichtungen zudem verpflichtet, bis April 2023 eine oder mehrere verantwortliche Personen zur Sicherstellung des Impfens von Bewohnenden sowie Gästen zu benennen. Diese kontrollieren regelmäßig den Impfstatus und organisieren die Impfungen bei den niedergelassenen Ärzten. „Die Benennung von Koordinierungspersonen in den Einrichtungen ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der vulnerablen Gruppen“, erläuterte Minister Lucha.
Impfportal, um einfach und niederschwellig Termine zu buchen
Das Land Baden-Württemberg hat seit September ein eigenes Impfterminportal freigeschaltet, in das Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen und Apotheken ihre Termine einstellen können. Das Impfterminportal bietet allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Überblick, wo in der Nähe geimpft wird, und ermöglicht die direkte Terminbuchung für eine Corona-Schutzimpfung mit allen derzeit verfügbaren Impfstoffen. Lucha betonte zugleich: „Impfen ist weiterhin ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Corona. Denn die Impfung bietet jedem Einzelnen den größtmöglichen Schutz vor schweren Verläufen bei einer Corona-Erkrankung. Prüfen Sie Ihren Impfstatus. Egal ob es dabei um die erste Impfung oder eine Auffrischimpfung geht, der beste Zeitpunkt ist jetzt. Die Terminbuchung ist einfach möglich über unser Impfterminportal oder Sie wenden sich an die Haus-, Fach- oder Zahnarztpraxis oder die Apotheke Ihres Vertrauens.“
Weitere Informationen zum Impfterminportal sowie zur Impfkampagne des Landes können Sie unter www.impftermin-bw.de und unter www.dranbleiben-bw.de abrufen.
Situation im Landkreis Esslingen
Die aktuellen Informationen über die Corona-Situation im Landkreis Esslingen können Sie auf der Startseite des Landkreises ersehen.