:

Direkt zum Inhalt springen , zur Suchseite , zum Inhaltsverzeichnis , zur Barrierefreiheitserklärung ,

Aktuelles aus Neuffen: Stadt Neuffen

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuffen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schnell gefunden
Aktuelles aus Neuffen

Hauptbereich

2. Info-Brief Oktober 2015

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

unser Stadtwald soll im nächsten Betriebsjahr einen Überschuss von 19.300,-- € erwirtschaften. Dies hat Revierförster Ralf Schuster am Dienstag dem Gemeinderat berichtet. Laut Schuster sind im kommenden Jahr 1.530 Festmeter Gesamtnutzung vorgesehen auf einer Arbeitsfläche von 30,7 ha. Der Gemeinderat hat dem Betriebsplan für 2016 einstimmig seine Zustimmung erteilt.

Nachdem sich die Meinungen über den nun nicht mehr ganz so neuen Kreisel am Stadteingang von Linsenhofen kommend nach wie vor auseinander bewegen, der überwiegende Teil unter Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, den derzeitigen Zustand aber als sehr unbefriedigend ansieht, wird es nun in den nächsten Wochen eine sichtbare Umgestaltung geben. Ich bin mit all denen, die sagen, dass zwar die Weinreben sehr gelungen sind, aber der äußere Kranz des Kreiselauges eine optische Zumutung ist, mehr als einverstanden. Und ebenso hat es mehrheitlich auch Ihr Gemeinderat gesehen und deshalb zugestimmt, dass der unschöne Grasbewuchs raus und durch Sträucher und Pflanzen ersetzt werden muss. Unsere Stadträtin Mirjam Maus hat dazu in ihrer Eigenschaft als selbständige Landschaftsplanerin einen Gestaltungsentwurf ausgearbeitet, der im Bauausschuss und nun auch im Gemeinderat einmütig abgesegnet und zur Umsetzung freigegeben wurde. Unter der Anleitung von Frau Maus wird in den nächsten Wochen die Um- und Neugestaltung erfolgen. Hierin mit einbezogen werden auch die Fahrbahnteiler rund um den Kreisel sowie die Straßenbegleitflächen stadteinwärts.

Das Hauptthema der Sitzung am Dienstagabend war jedoch die Umgestaltung eines der beiden Rasenplätze im Sportzentrum Spadelsberg zu einem Kunstrasenplatz. Der VfB Neuffen hat beantragt, in eigener Trägerschaft die Maßnahme anzugehen, damit man künftig auch einen regulären Spielbetrieb über das ganze Jahr gewährleisten könne. Naturgemäß sind Rasenplätze gerade in der kalten und nassen Jahreszeit nur bedingt nutzbar. Die Baukosten belaufen sich für den Verein auf rund 310.000,-- €. Dazu gibt es vom Sportbund des Landes einen Zuschuss in Höhe von rund 67.000,-- €. Nach den Statuten der Stadt Neuffen beteiligt sich die Stadt im Regelfall bei Investitionen der Vereine mit einer Förderung von 20 % aus den förderfähigen Kosten. Deshalb hat auch hier, wie in vergleichbaren Fällen anderer Vereine, der Gemeinderat einstimmig zugestimmt, den VfB mit einem Baukostenzuschuss von rund 49.000,-- € in seinem Vorhaben zu unterstützen. Dafür, dass die Stadt als Eigentümer der Sportanlage durch die Umwandlung des einen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz ja auch erhebliche Pflegekosten einspart, wird der VfB zusätzlich noch mit einem jährlichen Finanzierungszuschuss in Höhe von 7.500,-- € bedacht. Dies entspricht exakt der Hälfte der eingesparten jährlichen Mäh- und Bewässerungskosten.

Zum Abschluss der Sitzung wurde letztendlich noch die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten neu gefasst. Die letzte Fassung datiert aus dem Jahr 1981, die Höhe der Entschädigung für z. B. ehrenamtliche Wahlhelfer wurde letztmals 1990 angepasst. Nach 25 Jahren war es damit höchste Zeit, die Aufwendungssätze nun auch mal wieder zeitgemäß zu gestalten.

Schöne Grüße aus dem Rathaus

Ihr

Matthias Bäcker
Bürgermeister